Aufgaben
Der Menschenrechtsbeirat prüft die Arbeit von der Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft soll Probleme mit den Menschenrechten verhindern.
Das heißt: Die Volksanwaltschaft soll aufpassen.
Und die Volksanwaltschaft soll früh genug etwas gegen Probleme mit den Menschenrechten tun.
Der Menschenrechtsbeirat ist eine Gruppe von Menschen.
Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwaltschaft.
Und der Menschenrechtsbeirat berät die Kommissionen von der Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen prüfen Orte der Freiheits-Entziehung.
Orte der Freiheits-Entziehung sind zum Beispiel Gefängnisse oder Psychiatrien.
Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen prüfen:
Halten sich die Orte an die Gesetze?
Der Menschenrechtsbeirat sagt:
Was sollen die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen besonders prüfen?
Der Menschenrechtsbeirat sagt auch: Wie sollen die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen prüfen?
Alle sollen gleich prüfen.
Dafür macht der Menschenrechtsbeirat Vorschläge.
Der Menschenrechtsbeirat sagt auch:
Wie viel sollen die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen prüfen?
Und wie sollen sie dabei arbeiten?