Präventive Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft kümmert sich um die Menschen-Rechte in Österreich.
Die Volksanwaltschaft macht das seit dem 1. Juli 2012.

Es gibt eine Bundes-Kommission.
Und es gibt 6 regionale Kommissionen.
Die Kommissionen kontrollieren verschiedene Einrichtungen.
In den Einrichtungen kann man seine Freiheit verlieren.
Oder man kann weniger frei sein.
Zum Beispiel:

  • in Justiz-Anstalten
  • in Pflege-Heimen.
    Die Kommissionen kontrollieren auch:
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Programme für Menschen mit Behinderungen.

Die Kommissionen kontrollieren auch die Verwaltung.
Die Verwaltung ist die vollziehende Gewalt.
Das heißt:
Die Verwaltung muss sich an Gesetze halten.
Und die Verwaltung muss die Gesetze umsetzen.
Manchmal darf die Verwaltung Befehle geben.
Oder die Verwaltung darf Gewalt anwenden.
Zum Beispiel:

  • bei Abschiebungen
  • bei Demonstrationen
  • bei Polizei-Einsätzen.

Die Kommissionen wollen Menschenrechtsverletzungen verhindern.

Die Volksanwaltschaft ist wie ein Haus für Menschen-Rechte in Österreich.

Die Volksanwaltschaft prüft die Arbeit von Behörden.
Dabei prüft die Volksanwaltschaft auch:
Halten sich die Behörden an die Menschen-Rechte?
Das nennt man: Präventive Kontrolle.
Sie denken:
Eine Behörde hat sich nicht an die Menschen-Rechte gehalten?
Dann können Sie das der Volksanwaltschaft sagen.

Die Menschen-Rechte müssen geschützt werden.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es den Nationalen Präventionsmechanismus.
Die kurze Form ist: NPM.
Der NPM ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten für die Regierung.
Der NPM kümmert sich um die Menschen-Rechte in Österreich.
Der NPM ist auch ein Teil von 2 Gesetzen von der UN.
Die UN ist eine Gruppe von Ländern.
Die Länder arbeiten zusammen.
Das erste Gesetz heißt: UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Die kurze Form ist:
OPCAT.
Das zweite Gesetz heißt: UN-Behindertenrechtskonvention.