Vorgehensweise der Kommissionen

Die Kommissionen besuchen die Einrichtungen.
Die Kommissionen sagen vorher nicht: Wir kommen zu Besuch.

Die Volksanwaltschaft und die Kommissionen prüfen verschiedene Sachen.
Dafür machen sie vorher einen Plan.
Was ist wichtig?
Das entscheiden sie zusammen.
Der Menschenrechtsbeirat macht Vorschläge.

Wir arbeiten klar und transparent

Die Kommissionen besuchen verschiedene Einrichtungen.
Dabei müssen sie sich an Regeln halten.
Die Regeln sind aus Österreich und aus anderen Ländern.
Es gibt eine Gruppe von der UNO.
Die Gruppe heißt: Subcommittee on the Prevention of Torture.
Das kurze Wort ist: SPT.
Die Volksanwaltschaft muss der Gruppe jedes Jahr einen Bericht geben.
Die Gruppe sagt:
Die Kommissionen müssen bei den Besuchen immer gleich arbeiten.
Dann kann man die Ergebnisse von den Besuchen vergleichen.

Wie arbeiten die Kommissionen und die Volksanwaltschaft?
Das können Sie hier genau lesen.
Die Kommissionen und die Volksanwaltschaft arbeiten für den Nationalen Präventionsmechanismus.

Was kontrollieren die Kommissionen genau?

Die Kommissionen prüfen:
Halten sich die Gefängnisse an die Menschen-Rechte?
Dabei müssen die Kommissionen auch auf den Betrieb von den Gefängnissen aufpassen.

Die Kommissionen prüfen:

  • Gibt es genug Maßnahmen?
  • Gibt es Maßnahmen gegen Freiheits-Beschränkungen?
    Freiheits-Beschränkungen sind zum Beispiel:
    Jemand darf nicht mehr frei sein.
  • Gibt es Maßnahmen gegen Verletzungen der Privatsphäre?
    Verletzungen der Privatsphäre sind zum Beispiel:
    Jemand darf nicht mehr privat sein.
  • Gibt es Maßnahmen gegen Gewalt?
  • Gibt es Maßnahmen gegen schlechte Behandlungen?
    Schlechte Behandlungen sind zum Beispiel:
    • Jemand wird erniedrigt.
      Erniedrigt heißt:
      Jemand wird schlecht behandelt.
    • Jemand wird menschenunwürdig behandelt.
      Menschenunwürdig heißt: Jemand wird wie ein Tier behandelt.
    • Jemand wird gesundheitsschädigend behandelt.
      Gesundheitsschädigend heißt: Jemand wird krank gemacht.
      Die Kommissionen prüfen auch:
  • die Betreuungs-Pläne
  • die Vollzugs-Pläne
  • die Rückführung von den Angehaltenen
    Rückführung heißt hier:
    Die Angehaltenen kommen wieder in die Gesellschaft zurück.
  • die Entlassung von den Angehaltenen
    Entlassung heißt hier:
    Die Angehaltenen dürfen wieder gehen.
  • das Personal
  • das Beschwerde-Management.

Man kann auch andere Sachen prüfen.
Zum Beispiel:

  • Wo ist die Einrichtung?
  • Wie ist die Einrichtung gebaut?
  • Was gibt es in der Einrichtung?
  • Wie leben die Menschen in der Einrichtung?
  • Wie können die Menschen mit anderen Menschen Kontakt haben?
  • Können die Menschen mit ihrer Familie zusammen sein?
  • Haben die Menschen Privatsphäre?
    Privatsphäre heißt:
    Die Menschen können Sachen für sich machen.
    Niemand darf dabei stören.
  • Können die Menschen etwas lernen?
  • Können die Menschen arbeiten?
  • Können die Menschen etwas machen?
  • Bekommen die Menschen Infos über Sachen in der Einrichtung?

Man schreibt alle Beobachtungen auf.
So kann man die richtigen Sachen machen.
Man schreibt alle Beobachtungen in ein bestimmtes Dokument.
Das Dokument hat 8 Teile.
Die Teile heißen:

  • Basis-Informationen über die besuchte Einrichtung
  • Fest-Stellungen zum Besuch
  • Informations-Quellen
  • themenbezogene Fest-Stellungen
  • sonstige Anmerkungen
  • menschenrechtliche Beurteilung
  • sonstige Wahrnehmungen
  • Abschluss-Gespräch.

Die Kommission besucht die Einrichtung.
Danach spricht die Kommission mit den Verantwortlichen von der Einrichtung.
Das Gespräch heißt: Abschluss-Gespräch.
In dem Gespräch sagt die Kommission:
Das ist nicht gut in der Einrichtung.
Die Verantwortlichen sollen das ändern.
Die Heim-Leitung bekommt Infos über das Gespräch.
Und die Behörden bekommen Infos über das Gespräch.

Die Volksanwaltschaft bekommt auch ein Protokoll von dem Besuch.
In dem Protokoll steht:

  • Was hat die Volksanwaltschaft bei dem Besuch gesehen?
  • Was hat die Volksanwaltschaft bei dem Besuch gehört?

Die Volksanwaltschaft prüft das Protokoll.
Und die Volksanwaltschaft sagt:
Sind die Menschen-Rechte in der Einrichtung in Ordnung?
Dann redet die Volksanwaltschaft mit verschiedenen Stellen.
Zum Beispiel:

  • mit den Einrichtungen
  • mit den Aufsichts-Behörden von den Bundesländern
  • mit den Ministerien.

So können die Einrichtungen besser werden.