Seit 1977 hilft die Volks-Anwaltschaft den Menschen
Nach dem Zweiten Welt-Krieg gab es eine Idee.
Die Idee war: Es soll einen Ombudsman geben.
Der Ombudsman soll die Verwaltung kontrollieren.
Die Verwaltung arbeitet für das Parlament.
Die Idee kommt aus Skandinavien.
In Skandinavien gibt es den Ombudsman schon seit 1809.
1970 hat Bundes-Kanzler Kreisky gesagt:
Es soll einen Ombudsman in Österreich geben.
Die Regierung wollte die Bundes-Verfassung von 1971 ändern.
Die Regierung wollte eine neue Einrichtung machen.
Die Einrichtung sollte Bundesverwaltungsanwaltschaft heißen.
Das war ein Vorschlag von der Regierung.
Der Vorschlag heißt: Entwurf.
Viele Menschen interessierten sich für den Entwurf.
Deshalb hat die Österreichische Staats-Druckerei den Entwurf mehr als 13.000 Mal gedruckt.
Die Menschen konnten den Entwurf kostenlos bekommen.
Die Regierung hat dann einen neuen Vorschlag gemacht.
In dem neuen Vorschlag hieß die Einrichtung: Volksanwaltschaft.
Aber es hat noch einige Jahre gedauert bis es das Gesetz gab.
1977 haben alle Abgeordneten vom Nationalrat Ja gesagt.
Sie haben Ja zu einem neuen Gesetz gesagt.
Das Gesetz heißt: Bundes-Gesetz über die Volksanwaltschaft.
Die ersten 3 Volks-Anwälte waren:
- Robert Weisz
- Franz Bauer
- Gustav Zeillinger.
Sie haben am 1. Juli 1977 angefangen zu arbeiten.
Die Volksanwaltschaft wurde schnell bekannt.
Und die Menschen vertrauten der Volksanwaltschaft.
Im Juli 1981 schrieb man die Regeln für die Volksanwaltschaft in die österreichische Bundes-Verfassung.
Die Volksanwaltschaft hat in den letzten Jahren viel gearbeitet.
Deshalb vertrauen die Menschen der Volksanwaltschaft.
Und die Menschen finden die Volksanwaltschaft gut.
Das zeigt auch eine Umfrage.
Die Umfrage heißt: APA/OGM-Vertrauens-Index 2024.
Bei der Umfrage haben 74 Prozent von den Menschen gesagt:
Wir vertrauen der Volksanwaltschaft.