Seit 1977 im Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges entstand die Idee, einen „Ombudsman“ einzusetzen, der die öffentliche Verwaltung im Auftrag des Parlaments kontrolliert. Vorbild dafür waren skandinavische Länder, die eine solche Kontrolleinrichtung der Verwaltung bereits seit 1809 kannten. Konkret angekündigt wurde das neue Kontrollorgan erstmals 1970, in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Kreisky.

Der Entwurf für eine Novelle der Bundesverfassung von 1971 sah die Schaffung einer neuen „Bundesverwaltungsanwaltschaft“ vor. Das öffentliche Interesse war so groß, dass die Österreichische Staatsdruckerei mehr als 13.000 Exemplare an interessierte Bürgerinnen und Bürger kostenlos verteilte. Die nachfolgende Regierungsvorlage verwendete bereits den Begriff „Volksanwaltschaft“, bis zur Realisierung des Gesetzes sollten aber noch einige Jahre vergehen.

Schließlich stimmten 1977 alle Abgeordneten des Nationalrates dem neuen Bundesgesetz über die Volksanwaltschaft zu. Die ersten drei Volksanwälte waren Robert Weisz, Franz Bauer und Gustav Zeillinger. Sie nahmen ihre Arbeit am 1. Juli 1977 auf.

Die Volksanwaltschaft gewann rasch an Ansehen und Vertrauen. Im Juli 1981 wurden die Bestimmungen über die Volksanwaltschaft in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen.

Die Arbeit der Volksanwaltschaft hat ihr in den vergangenen Jahrzehnten Vertrauen und Akzeptanz in der Bevölkerung verschafft. Das bestätigt auch der APA/OGM-Vertrauensindex 2024, wonach die Volksanwaltschaft zu den Institutionen mit den besten Vertrauenswerten gehört. Ganze 74 Prozent der Befragten vertrauen unserer Arbeit.