Schutz und Förderung der Menschenrechte

Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus Österreichs. Unser Auftrag laut Verfassung ist: der Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Im Vordergrund steht dabei Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies tut die Volksanwaltschaft als sogenannter „Nationaler Präventionsmechanismus“ (NPM). Grundlage dafür sind das „UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ (OPCAT) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), zu deren Einhaltung sich Österreich gegenüber den Vereinten Nationen verpflichtet hat. Das Ziel ist, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Volksanwaltschaft unterstützt Einrichtungen, Träger und Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass es erst gar nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Gemeinsam mit sieben Expertenkommissionen erfüllt die Volksanwaltschaft folgende Aufgaben:

  1. Schritt 1: Kontrolle von Orten der Freiheitseinschränkung

    Menschen kann die Freiheit an verschiedenen Orten entzogen werden, etwa in Justizanstalten, Kasernen, Polizeistationen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche. Insgesamt gibt es österreichweit rund 5.300 solcher öffentlichen oder privaten Einrichtungen. Jährlich finden dort rund 500 meist unangekündigte Kontrollbesuche der Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft statt.

  2. Schritt 2: Kontrolle von Einrichtungen und Programmen für Menschen mit Behinderungen

    Die Volksanwaltschaft besucht und kontrolliert mit ihren Kommissionen auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – etwa Behinderten- und psychosoziale Langzeiteinrichtungen sowie Behindertentageszentren. Ziel ist jede denkbare Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Damit setzt die Volksanwaltschaft Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich um.

  3. Schritt 3: Begleitende Überprüfung von Zwangsakten

    Mit ihren Kommissionen überprüft die Volksanwaltschaft weiters die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Verwaltung. Das bedeutet, dass sie Polizeieinsätze beobachtet – bei Großrazzien, Großveranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen sowie bei Abschiebungen. Ziel ist, die Menschen und ihre Rechte zu schützen. Das gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen ebenso wie für Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte. Geprüft werden auch Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei.

  4. Schritt 4: Einhaltung der Grundrechte im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

    Die Volksanwaltschaft soll sicherstellen, dass während der neuen Screening- und Asylgrenzverfahren an den EU-Außengrenzen die Grundrechte, die EU-Grundrechtecharta und das völkerrechtliche Non-Refoulement-Gebot (Verbot der Abschiebung in Bedrohungslage) uneingeschränkt eingehalten werden. Sie überwacht insbesondere, ob der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet und das Kindeswohl beachtet werden und ob Inhaftnahmen mit den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Sollte es zu fundierten Anschuldigungen von Menschen- oder Grundrechtsverletzungen kommen, ist es Aufgabe der Volksanwaltschaft, diese wirksam und unverzüglich zu untersuchen und sicherzustellen, dass gegebenenfalls Ermittlungen eingeleitet werden.