Schutz und Förderung der Menschenrechte
Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus Österreichs. Unser Auftrag laut Verfassung ist: der Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Im Vordergrund steht dabei Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies tut die Volksanwaltschaft als sogenannter „Nationaler Präventionsmechanismus“ (NPM). Grundlage dafür sind das „UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ (OPCAT) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), zu deren Einhaltung sich Österreich gegenüber den Vereinten Nationen verpflichtet hat. Das Ziel ist, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Volksanwaltschaft unterstützt Einrichtungen, Träger und Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass es erst gar nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt.
Gemeinsam mit sieben Expertenkommissionen erfüllt die Volksanwaltschaft folgende Aufgaben:
Schritt 1: Kontrolle von Orten der Freiheitseinschränkung
Menschen kann die Freiheit an verschiedenen Orten entzogen werden, etwa in Justizanstalten, Kasernen, Polizeistationen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche. Insgesamt gibt es österreichweit rund 5.300 solcher öffentlichen oder privaten Einrichtungen. Jährlich finden dort rund 500 meist unangekündigte Kontrollbesuche der Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft statt.
Schritt 2: Kontrolle von Einrichtungen und Programmen für Menschen mit Behinderungen
Die Volksanwaltschaft besucht und kontrolliert mit ihren Kommissionen auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – etwa Behinderten- und psychosoziale Langzeiteinrichtungen sowie Behindertentageszentren. Ziel ist jede denkbare Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Damit setzt die Volksanwaltschaft Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich um.
Schritt 3: Begleitende Überprüfung von Zwangsakten
Mit ihren Kommissionen überprüft die Volksanwaltschaft weiters die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Verwaltung. Das bedeutet, dass sie Polizeieinsätze beobachtet – bei Großrazzien, Großveranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen sowie bei Abschiebungen. Ziel ist, die Menschen und ihre Rechte zu schützen. Das gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen ebenso wie für Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte. Geprüft werden auch Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei.