Ablauf einer Beschwerde

  1. Schritt 1: Einlangen

    Eine Beschwerde kommt bei der Volksanwaltschaft an.

  2. Schritt 2: Zuständigkeit

    Die Volksanwaltschaft überprüft, ob sie zuständig ist. Falls ja, beginnt das vertrauliche Prüfverfahren.

  3. Schritt 3: Prüfung

    Die Volksanwaltschaft studiert sämtliche übermittelten Unterlagen und Akten.

  4. Schritt 4: Behörde

    Die Volksanwaltschaft konfrontiert die betroffene Behörde mit der Beschwerde und fordert diese zur Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist auf. Die Volksanwaltschaft muss von den Behörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden.

  5. Schritt 5: Beurteilung

    Anhand der Gesetze, der Rechtsprechung und der Grundsätze der guten Verwaltung überprüft die Volksanwaltschaft die Entscheidung der Behörde und stellt fest, ob ein Missstand in der Verwaltung vorliegt.

  6. Schritt 6: Ergebnis

    Danach informiert die Volksanwaltschaft die Betroffenen und die Behörde über das Prüfergebnis. Im Schnitt dauert es rund zwei Monate bis zur Rückmeldung. Dauert das Prüfverfahren länger, informiert die Volksanwaltschaft über den Zwischenstand des Verfahrens.

  7. Schritt 7: Empfehlung

    Stellt die Volksanwaltschaft einen Missstand fest, empfiehlt sie der Behörde, den Verwaltungsfehler zu beheben.