Die Aufgaben der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige, staatliche Kontrolleinrichtung. Ihre Aufgaben sind in der Bundesverfassung und dem Volksanwaltschaftsgesetz festgelegt.
Kontrolle der öffentlichen Verwaltung
Seit 1977 geht die Volksanwaltschaft Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach und überprüft die Arbeit der öffentlichen Verwaltung. Geprüft werden alle Behörden, Ämter und Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden. In Tirol und Vorarlberg gibt es zur Kontrolle der Landes- und Gemeindeverwaltung eigene Landesvolksanwältinnen und Landesvolksanwälte.
Die Volksanwaltschaft prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt. Wenn die Volksanwaltschaft einen Missstand vermutet, kann sie auch von Amts wegen – also ohne eine konkrete Beschwerde – tätig werden.
Volksanwaltschaft unterstützt Gesetzgeber
Wie sich Gesetze auf den Alltag der Menschen tatsächlich auswirken, zeigt sich oftmals erst, wenn Vorschriften von Behörden angewendet werden. Es entstehen mitunter Belastungen, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt waren. Die Volksanwaltschaft setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber Fehler korrigiert, indem sie Gesetzesänderungen vorschlägt.
Eine Übersicht dazu finden Sie im jeweiligen Jahresbericht der Volksanwaltschaft.
Bürgernah – Kostenlos – Unabhängig.
Alle Menschen können sich an die Volksanwaltschaft wenden. Die Behandlung einer Beschwerde ist mit keinen Kosten verbunden. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach. Wenn Missstände in der Verwaltung festgestellt werden, informiert sie über das Ergebnis der Kontrolle und drängt auf deren Behebung. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte üben ihr Amt unabhängig aus.
Schutz und Förderung der Menschenrechte
Die Volksanwaltschaft ist auch das „Haus der Menschenrechte“ und hat den Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich zu schützen und zu fördern. So kontrolliert die Volksanwaltschaft gemeinsam mit ihren Kommissionen alle Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der Freiheit kommt. Sie überprüft zudem Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Verwaltung, also die Arbeit der Polizei, insbesondere bei Abschiebungen und Demonstrationen.
Abwicklung der Heimopferrente
Die Volksanwaltschaft führt zudem den Vorsitz der unabhängigen Rentenkommission. Diese befasst sich mit Anträgen auf Zuerkennung einer Heimopferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG). Sie ist für jene Personen zuständig, die noch nicht als Gewaltopfer anerkannt wurden und zwischen 1945 und 1999 in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt Gewalt erlitten haben. Gleiches gilt für Personen, die in einer privaten Einrichtung Opfer eines Gewaltakts wurden, sofern die Zuweisung durch eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe erfolgte.
Informationsmaterial
Hier finden Sie alle aktuellen Unterlagen zum Thema Aufgaben der Volksanwaltschaft.