Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen der Volksanwaltschaft basieren auf vier Eckpfeilern:

  1. Schritt 1: 9. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes

    Die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft sind verfassungsrechtlich geregelt. Artikel 148a bis 148j legen die rechtliche Stellung sowie die Aufgaben der Volksanwaltschaft fest.

  2. Schritt 2: Volksanwaltschaftsgesetz

    Ihre Vorgehensweise bei der Kontrolle der Verwaltung und zum Schutz der Menschenrechte enthält das Volksanwaltschaftsgesetz.

  3. Schritt 3: Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft

    In ihrer Geschäftsordnung regelt die Volksanwaltschaft weitere Details und die Entscheidungsfindung.

  4. Schritt 4: Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft

    Die Geschäftsverteilung legt fest, für welche Kontrollbereiche die Volksanwältinnen und Volksanwälte zuständig sind.