Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der Volksanwaltschaft basieren auf vier Eckpfeilern:
Schritt 1: 9. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes
Die Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft sind verfassungsrechtlich geregelt. Artikel 148a bis 148j legen die rechtliche Stellung sowie die Aufgaben der Volksanwaltschaft fest.
Schritt 2: Volksanwaltschaftsgesetz
Ihre Vorgehensweise bei der Kontrolle der Verwaltung und zum Schutz der Menschenrechte enthält das Volksanwaltschaftsgesetz.
Schritt 3: Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft
In ihrer Geschäftsordnung regelt die Volksanwaltschaft weitere Details und die Entscheidungsfindung.
Schritt 4: Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft
Die Geschäftsverteilung legt fest, für welche Kontrollbereiche die Volksanwältinnen und Volksanwälte zuständig sind.