Volksanwältin Gaby Schwarz: Behörde hat rechtswidrige Videoüberwachung zu exekutieren

Familie K. ist permanenter Videoüberwachung durch ihren Nachbarn ausgesetzt. Ein Bescheid der Datenschutzbehörde bestätigt die Verfehlungen. Doch die zuständige Bezirkshauptmannschaft exekutiert diesen nicht. In der ORF Sendung "Bürgeranwalt" übt Volksanwältin Gaby Schwarz scharfe Kritik an der Behörde.

Immer öfter wird Videoüberwachung zur Sicherung des Eigenheims genutzt. Der Winkel der Kameras darf dabei ausschließlich bis zur eigenen Grundstücksgrenze gehen. Öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke dürfen nicht aufgenommen werden. Doch im Fall von Familie K. aus Pörtschach hält sich ein Nachbar nicht an diese Regeln. Im Zuge eines Verfahrens betreffend Verletzung des Datenschutzes wurde festgestellt, dass die Kameras des Nachbarn, die per APP jederzeit steuerbar sind, auch das Grundstück der Familie K. filmen. Ein Bescheid der Datenschutzbehörde bestätigt die Verfehlungen und verfügt, dass die Kameras technisch so zu adaptieren sind, dass Aufnahmen der öffentlichen Straße und des Nachbargrundstückes nicht mehr möglich sind. Erst nach mehrmaligen Aufforderungen der Familie begann die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt den Bescheid zu exekutieren, stellte ihre Bemühungen aber vorzeitig ein. Familie K. wandte sich an Volksanwältin Gaby Schwarz, die in der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ vom 23.5.2026 deutliche Worte fand.

Der Nachbar rechtfertigt, dass die Überwachungsgeräte rechtskonform betrieben werden und übermittelte der Bezirkshauptmannschaft Fotos, wonach die Kameraeinstellung mittels einer Schwarzblende geändert wurde, die allerdings über eine Software gesteuert werden kann. Die BH Klagenfurt sieht die Anforderungen damit erfüllt und keinen Anlass für ein weiteres Exekutionsverfahren. 

„Die Datenschutzbehörde sagt eindeutig: Eine softwaretechnische Schwarzblende oder andere Maßnahmen, die mit wenig Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können, erfüllen den Bescheid NICHT. Diese Kameras werden also nicht rechtskonform betrieben. Ich frage mich, wie die BH Klagenfurt den Bescheid derartig fehlinterpretieren kann“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz. Zum Fotonachweis mit der Schwarzblende hält die Volksanwältin fest: „Diese Kameras sind per APP steuerbar. Winkel und Schwarzblende können jederzeit geändert werden. Wie will die Bezirkshauptmannschaft das überprüfen?“

Auf den neuerlichen Hinweis von Familie K., dass sie nach wie vor möglicher Videoüberwachung ausgesetzt sind, entgegnete die Behörde, dass dies in einem neuen Verfahren zu klären ist. Aus Sicht von Volksanwältin Gaby Schwarz ist das nicht notwendig: „Mir fehlt für die Vorgehensweise der BH Klagenfurt jedes Verständnis. Es gibt einen gültigen Bescheid der Datenschutzbehörde. Die BH hat diesen zu exekutieren und eine Beugestrafe zu verhängen, sollte der Beklagte den Anforderungen nicht nachkommen. Punkt.“

Volksanwaltschaft erreicht Lösung zwischen Stadtgemeinde Schwechat und Gärtnerei

Zu einer guten Lösung im Sinne aller Beteiligten ist es nach Einschreiten der Volksanwaltschaft zwischen der Stadtgemeinde Schwechat und Frau R. gekommen. Die Pächterin der Gärtnerei wandte sich an die Volksanwaltschaft, weil ihr von der Stadtgemeinde ein neuer Pachtvertrag vorgelegt wurde und sie sich in ihrer Existenz gefährdet sah. „Mittlerweile wurde ein neuer Pachtvertrag unterschrieben, der ein lebenslanges Wohnrecht vorsieht. Wie die Volksanwaltschaft mittels einer Vereinbarung von 1929 herausfand, befinden sich die Gebäude im Besitz der Stadtgemeinde. Auf Basis dieses Dokuments hat Bürgermeisterin Karin Baier entsprechend reagiert: Auf Kosten der Stadtgemeinde wurde das Wohnhaus  instand gesetzt, das Gewächshaus saniert und Nebengebäude abgerissen. Ich möchte mich bei der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat für diese rasche und lösungsorientierte Vorgehensweise ausdrücklich bedanken“, hält Volksanwältin Gaby Schwarz fest.

 


Volksanwältin Gaby Schwarz steht in einem beigen Kleid im ORF Bürgeranwalt Studio. "Ich erwarte von der BH Klagenfurt, dass sie den Bescheid der Datenschutzbehörde exekutiert", Volksanwältin Gaby Schwarz.