Im Rahmen des „Universal Periodic Review“ (UPR) überprüft der UN-Menschenrechtsrat regelmäßig die Menschenrechtslage in allen Mitgliedstaaten – auch in Österreich. Auch die Volksanwaltschaft bringt sich als das Menschenrechtshaus der Republik in diese Staatenprüfung ein und berichtet regelmäßig an den UN-Menschenrechtsrat.
In seiner Rede, die Volksanwalt Bernhard Achitz am 1. Juli 2026 per Video vor dem Menschenrechtsrat hielt, kritisierte er unter anderem Österreichs zersplitterte Anti-Diskriminierungsgesetze: Wenn etwa ein Mädchen in der Schule aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert wird, dann gibt es Beschwerdemöglichkeiten. Wird sie aber diskriminiert, weil sie weiblich ist, dann besteht keine rechtliche Basis für eine Beschwerde bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Diese Situation führt zu Rechtsunsicherheit und Verwirrung“, so Achitz. Er fordert einheitliche Schutzstandards für alle vulnerable Gruppen, egal aus welchem Grund sie diskriminiert werden.
Die gesamte Rede von Volksanwalt Bernhard Achitz finden Sie ganz unten auf dieser Seite (Video, englisch)
Die Volksanwaltschaft beteiligt sich am UPR auf Basis der Pariser Prinzipien des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNO). Menschenrechtsinstitutionen, die alle Kriterien erfüllen, wird durch den UN-Menschenrechtsrat ein A-Status verliehen. Die Volksanwaltschaft hat den A-Status und damit das Recht, an Versammlungen des UN-Menschenrechtsrats teilzunehmen. Sie arbeitet mit der Zivilgesellschaft und NGOs zusammen und wirkt an den Staatenüberprüfungen der UNO mit.
UPR Monitoring-Tool
In einer Wissenschaftskooperation haben die Österreichische Liga für Menschenrechte und die Volksanwaltschaft ein Online-Monitoring-Tool entwickelt, das mit ein paar Mausklicks zeigt, wo Österreich in Sachen Menschenrechte säumig ist. Und es zeigt, dass dabei enormer Handlungsbedarf besteht.
