Die Gesetze gegen Diskriminierung sind nicht gut.

Universal Periodic Review: Die Volksanwaltschaft berichtet dem UN-Menschen-Rechts-Rat über die Situation von den Menschenrechten in Österreich.

Der UN-Menschen-Rechts-Rat prüft immer wieder die Menschenrechte in allen Mitglieds-Staaten.
Das Fachwort ist: Universal Periodic Review.
Die kurze Form ist:
UPR.
Österreich ist auch ein Mitglieds-Staat.
Die Volksanwaltschaft hilft bei der Prüfung von den Staaten.
Und die Volksanwaltschaft berichtet dem UN-Menschen-Rechts-Rat immer wieder.

Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Das heißt:
Er kümmert sich um die Probleme von den Menschen in Österreich.
Am 1. Juli 2026 hat Bernhard Achitz eine Rede gehalten.
Die Rede war vor dem Menschen-Rechts-Rat.
Der Menschen-Rechts-Rat kümmert sich um die Menschenrechte.
Die Rede war ein Video.

In der Rede hat Bernhard Achitz gesagt:
Die Gesetze gegen Diskriminierung in Österreich sind nicht gut.
Zum Beispiel:
Vielleicht wird ein Mädchen in der Schule diskriminiert.
Vielleicht ist das Mädchen aus einem anderen Land.
Dann kann das Mädchen eine Beschwerde machen.
Vielleicht wird das Mädchen aber diskriminiert, weil es ein Mädchen ist.
Dann kann das Mädchen keine Beschwerde bei der Gleich-Behandlungs-Anwaltschaft machen.

Das ist verwirrend für die Menschen in Österreich.
Und es ist verwirrend für die Gleich-Behandlungs-Anwaltschaft.

Bernhard Achitz sagt:
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Und alle Menschen sollen gleich sicher sein.

Die ganze Rede von Bernhard Achitz können Sie unten auf dieser Seite sehen.
Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Die Rede ist ein Video in englischer Sprache.

Die Volksanwaltschaft macht bei dem UPR mit.
Dabei hält sich die Volksanwaltschaft an bestimmte Regeln.
Die Regeln heißen:
Pariser Prinzipien.
Die Regeln sind vom Menschen-Rechts-Rat von der UNO.
Der Menschen-Rechts-Rat prüft auch:
Halten sich die Menschen-Rechts-Institutionen an die Regeln?
Dann bekommen die Menschen-Rechts-Institutionen einen A-Status.
Die Volksanwaltschaft hat einen A-Status.
Deshalb darf die Volksanwaltschaft bei den Treffen vom UN-Menschen-Rechts-Rat mitmachen.
Die Volksanwaltschaft arbeitet mit der Zivil-Gesellschaft zusammen.
Zivil-Gesellschaft heißt hier:
Alle Bürger und Bürgerinnen von einem Land.
Und die Volksanwaltschaft arbeitet mit NGOs zusammen.
NGO ist eine englische Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
Non-Governmental Organization.
Das heißt: Nicht-Regierungs-Organisationen.
Damit meint man Vereine und Gruppen, die nicht zur Regierung gehören.
Die Volksanwaltschaft hilft bei den Überprüfungen von den Ländern.

UPR Monitoring-Tool

Die Österreichische Liga für Menschenrechte und die Volksanwaltschaft haben zusammen gearbeitet.
Sie haben ein Online-Monitoring-Tool gemacht.
Das ist ein Programm im Internet.
Mit dem Programm kann man sehen:
Wo gibt es Probleme mit den Menschenrechten in Österreich?
Das Programm zeigt:
Es gibt noch viel zu tun.

UPR: https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/upr/upr-homeUniversal Periodic Review - OHCHR


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwalt Bernhard Achitz, Porträtfoto

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