Datenschutzhinweis

In nachfolgender Datenschutzerklärung erhalten Sie einen Überblick im Sinne der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche personenbezogenen Daten die Volksanwaltschaft verarbeitet.

 

1. Datenverarbeitungen in Verfahren

Die Volksanwaltschaft verarbeitet zur Erfüllung der ihr von der Rechtsordnung übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. Das betrifft im Prüf- und Kontrollbereich der Volksanwaltschaft folgende Verfahren:

  • Beschwerdeverfahren vor der Volksanwaltschaft gemäß Art. 148a Abs. 1 und 4 B-VG
  • amtswegige Prüfverfahren gemäß Art. 148a Abs. 2 B-VG
  • Verfahren zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte gemäß Art. 148a Abs. 3 B-VG
  • Verfahren betreffend Anträge nach § 15 Heimopferrentengesetz
  • bei Missstandsfeststellungen, Empfehlungen und Anregungen von Maßnahmen der Dienstaufsicht gemäß Art. 148c B-VG sowie von Berichten (samt angeschlossenen Bemerkungen der Kommissionen gemäß § 13 Abs. 2 Volksanwaltschaftsgesetz 1982)
  • bei Anträgen an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 139 Abs. 1 Z 5 und 6, Art. 148f und Art. 148i Abs. 1 zweiter Satz B-VG
  • Verfahren zu Entscheidungen, die die Mitglieder der Volksanwaltschaft als parlamentarische Schiedsstelle gemäß § 57 der Anlage 1 zum Geschäftsordnungsgesetz 1975 (Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse – VO-UA) treffen
  • Verfahren betreffend Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung der Mitglieder der Kommissionen sowie der oder des Vorsitzenden, deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreters und der sonstigen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirats sowie der Mitglieder der Rentenkommission
  • Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen gemäß Art. 148a Abs. 5 B-VG i.V.m § 100b Abs. 1 Z 1 lit. b Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG-NR)

Die Verarbeitungen sind zur Durchführung der genannten Verfahren (Verfahrensführung, Entscheidung, Kommunikation, Aufbewahrung) d.h. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bzw. zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben im (erheblichen) öffentlichen Interesse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (auch besonderer Kategorien) von personenbezogenen Daten ist neben den genannten Rechtsgrundlagen, in denen die Aufgaben der Volksanwaltschaft festgelegt sind, § 5 Abs. 2 Volksanwaltschaftsgesetz 1982. Dabei handelt es sich um eine generelle Anordnung, dass die Volksanwaltschaft im Rahmen ihrer Tätigkeit die hierfür erforderlichen personenbezogenen verarbeiten darf.

Folgende Daten werden verarbeitet:

Vor- und Zuname, Titel, Anrede bzw. Geschlecht, Funktion/Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbereich, Kontaktdaten (insb. Anschrift und E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Schriftsätze und Beilagen, Einbringungszeitpunkt, Geschäftszahl, Prozess (Aktenlauf – alle befassten Stellen und Personen, Einsichtsbemerkungen), Vermerke und Notizen, Gegenstandsbezeichnungen, Erledigungstext, Bezugszahlen anderer Akten, Unterschrift, Schriftverkehr, Zustelldatum oder andere von den beschwerdeführenden Personen übermittelte Daten.

Gemäß § 2 Z 2 Bundesarchivgesetz i.V.m. § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung und Z 3 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung gilt Schriftgut, das im Zuge der Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft anfällt, mit der Entstehung als Archivgut. Gleiches gilt für Schriftgut, das unmittelbar bei einer Volksanwältin bzw. einem Volksanwalt in Ausübung ihrer bzw. seiner Funktion oder in deren bzw. dessen Büro anfällt (Z 5 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung). Daraus ergibt sich, dass Daten, die im Zuge der Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft anfallen, auch wenn sie personenbezogene Daten sind, nicht gelöscht werden dürfen (§ 5 Abs. 8 Volksanwaltschaftsgesetz 1982).

Die Daten werden – nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften – an die im Verfahren vor der Volksanwaltschaft beteiligten Personen, Behörden, Gerichte, Selbstverwaltungskörper und sonstige Einrichtungen übermittelt, die im Rahmen der Verfahrensführung oder von Erhebungen zu befassen sind.

1. Datenverarbeitungen in Verfahren

Die Volksanwaltschaft verarbeitet zur Erfüllung der ihr von der Rechtsordnung übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. Das betrifft im Prüf- und Kontrollbereich der Volksanwaltschaft folgende Verfahren:

  • Beschwerdeverfahren vor der Volksanwaltschaft gemäß Art. 148a Abs. 1 und 4 B-VG
  • amtswegige Prüfverfahren gemäß Art. 148a Abs. 2 B-VG
  • Verfahren zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte gemäß Art. 148a Abs. 3 B-VG
  • Verfahren betreffend Anträge nach § 15 Heimopferrentengesetz
  • bei Missstandsfeststellungen, Empfehlungen und Anregungen von Maßnahmen der Dienstaufsicht gemäß Art. 148c B-VG sowie von Berichten (samt angeschlossenen Bemerkungen der Kommissionen gemäß § 13 Abs. 2 Volksanwaltschaftsgesetz 1982)
  • bei Anträgen an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 139 Abs. 1 Z 5 und 6, Art. 148f und Art. 148i Abs. 1 zweiter Satz B-VG
  • Verfahren zu Entscheidungen, die die Mitglieder der Volksanwaltschaft als parlamentarische Schiedsstelle gemäß § 57 der Anlage 1 zum Geschäftsordnungsgesetz 1975 (Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse – VO-UA) treffen
  • Verfahren betreffend Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung der Mitglieder der Kommissionen sowie der oder des Vorsitzenden, deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreters und der sonstigen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirats sowie der Mitglieder der Rentenkommission
  • Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen gemäß Art. 148a Abs. 5 B-VG i.V.m § 100b Abs. 1 Z 1 lit. b Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG-NR)

Die Verarbeitungen sind zur Durchführung der genannten Verfahren (Verfahrensführung, Entscheidung, Kommunikation, Aufbewahrung) d.h. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bzw. zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben im (erheblichen) öffentlichen Interesse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (auch besonderer Kategorien) von personenbezogenen Daten ist neben den genannten Rechtsgrundlagen, in denen die Aufgaben der Volksanwaltschaft festgelegt sind, § 5 Abs. 2 Volksanwaltschaftsgesetz 1982. Dabei handelt es sich um eine generelle Anordnung, dass die Volksanwaltschaft im Rahmen ihrer Tätigkeit die hierfür erforderlichen personenbezogenen verarbeiten darf.

Folgende Daten werden verarbeitet:

Vor- und Zuname, Titel, Anrede bzw. Geschlecht, Funktion/Berufsbezeichnung/Tätigkeitsbereich, Kontaktdaten (insb. Anschrift und E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Schriftsätze und Beilagen, Einbringungszeitpunkt, Geschäftszahl, Prozess (Aktenlauf – alle befassten Stellen und Personen, Einsichtsbemerkungen), Vermerke und Notizen, Gegenstandsbezeichnungen, Erledigungstext, Bezugszahlen anderer Akten, Unterschrift, Schriftverkehr, Zustelldatum oder andere von den beschwerdeführenden Personen übermittelte Daten.

Gemäß § 2 Z 2 Bundesarchivgesetz i.V.m. § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung und Z 3 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung gilt Schriftgut, das im Zuge der Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft anfällt, mit der Entstehung als Archivgut. Gleiches gilt für Schriftgut, das unmittelbar bei einer Volksanwältin bzw. einem Volksanwalt in Ausübung ihrer bzw. seiner Funktion oder in deren bzw. dessen Büro anfällt (Z 5 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung). Daraus ergibt sich, dass Daten, die im Zuge der Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft anfallen, auch wenn sie personenbezogene Daten sind, nicht gelöscht werden dürfen (§ 5 Abs. 8 Volksanwaltschaftsgesetz 1982).

Die Daten werden – nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften – an die im Verfahren vor der Volksanwaltschaft beteiligten Personen, Behörden, Gerichte, Selbstverwaltungskörper und sonstige Einrichtungen übermittelt, die im Rahmen der Verfahrensführung oder von Erhebungen zu befassen sind.

2. Newsletter

Von der Volksanwaltschaft wird ein Newsletter zu aktuellen nationalen und internationalen Tätigkeiten der Volksanwaltschaft angeboten. Im Zusammenhang mit dem monatlichen elektronischen Newsletter werden folgende personenbezogenen Daten erhoben:

  • E-Mail-Adresse

Die Daten werden in der internen Datenbank gespeichert und nur zum Zweck der Versendung und Verwaltung des Newsletters verwendet. Sie können den E-Mail Newsletter jederzeit und kostenfrei abbestellen, indem Sie auf den „Abmelden“-Link am Ende des Newsletters klicken bzw. uns über die unten angegebene E-Mail-Adresse kontaktieren. Bis zum Widerruf auf Basis der Einwilligung erfolgte Verarbeitungen bleiben jedoch rechtmäßig. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, wir setzen aber einen E-Mail-Versanddienst für unseren Newsletter ein. Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen, werden Sie aus dem jeweiligen Verteiler gelöscht.

3. Videoüberwachung

Die von der Volksanwaltschaft genutzten Gebäude werden außen videoüberwacht und videoaufgezeichnet. Eine Auswertung der Aufzeichnungen erfolgt nur im Anlassfall. Auswertungen werden protokolliert und im Vier-Augen-Prinzip vorgenommen. Ausgewählte Innenräume werden in Echtzeit videoüberwacht.

Zweck der Videoüberwachung ist der Schutz von Personen und Sachen, die Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Eigenschutz (Schutz der Mitglieder, der Mitarbeiter:innen sowie des Eigentums) und Verantwortungsschutz (z.B. für Organe anderer Behörden und Besucher:innen) betroffen sind, und die Wahrnehmung des Hausrechts.

Rechtsgrundlage ist die Wahrung von berechtigten Interessen (Eigenschutz und Verantwortungsschutz).

Die verarbeiteten Datenkategorien sind: Bilddaten, Ort und Zeit der Bildaufzeichnung.

Die Speicherung erfolgt im gesetzlich zulässigen Ausmaß von 72 Stunden. Werden Videoaufnahmen aus konkretem Anlassfall für Schutz- bzw. Beweissicherungszwecke gesichert, erfolgt die Löschung nach Abschluss etwaiger Verfahren. Wenn zu Beweiszwecken erforderlich (z.B. bei Verdacht einer Straftat, Amtshilfe), erfolgt eine Weitergabe Ihrer Daten an die entsprechenden Behörden. Ihre Daten werden an Dritte sonst nur übermittelt, soweit die Volksanwaltschaft gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet ist.

4. Bewerbung

Personenbezogene Daten in bzw. aus Bewerbungsunterlagen werden zur Bearbeitung und Prüfung der Bewerbung, Durchführung des Auswahlverfahrens, Kontaktaufnahme sowie ggf. Evidenzhaltung im Fall der Einwilligung verarbeitet.

Rechtsgrundlagen sind die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Ausschreibungsgesetz 1989, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Vertragsbedienstetengesetz 1948), die Erfüllung (vor)vertraglicher Maßnahmen und die Einwilligung (Evidenzhaltung).

Folgende Daten (sofern angegeben) werden verarbeitet:

Anrede, Akademischer Grad, Vor- und Zuname, Titel, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postadresse, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse, Bescheide.

Die Speicherung bzw. Löschung der Daten richtet sich nach den Bestimmungen des § 20 Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, §§ 280 ff Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (bei Aufnahme in das Dienstverhältnis) bzw. – bei Vorliegen einer Einwilligung betr. Evidenzhaltung für ein Jahr – bis zum Widerruf. Sie können Ihre Einwilligung zur Evidenzhaltung Ihrer Bewerbung jederzeit widerrufen. In diesem Fall, werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

Die Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte übermittelt.

Bzgl. Bewerbungen sowie Kontaktaufnahmen über die Jobbörse der Republik Österreich entnehmen Sie die relevanten Informationen bitte der Webseite www.jobboerse.gv.at/information.

5. Allgemeine Kontaktanfragen und Anmeldung zu Sprechtagen

Wenn Sie telefonisch, postalisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen und/oder die Sprechtage in Anspruch nehmen, werden Ihre angegebenen Daten (sofern angegeben z.B. Anrede, Akademischer Grad, Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Wohnadresse, Telefonnummer, Beschwerdeinhalt und sonstige angegebene bzw. vorgelegte Informationen) zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bzw. für die weitere Behandlung der Beschwerde (siehe Punkt 1.) bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.

Die Behandlung des Falles bzw. der Beschwerde wird dokumentiert, die Daten werden in der internen Datenbank gespeichert und nur zum Zweck der Bearbeitung des Falles bzw. der Beschwerde (siehe Punkt 1.) verwendet. Rechtsgrundlage dafür ist § 5 Abs. 3 Volksanwaltschaftsgesetz 1982 bzw. die Erfüllung (vor)vertraglicher Maßnahmen oder rechtlicher Verpflichtungen (Aufbewahrungsbestimmungen).

Gemäß § 2 Z 2 Bundesarchivgesetz i.V.m. § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung und Z 3 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung gilt Schriftgut, das im Zuge der Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft anfällt, mit der Entstehung als Archivgut. Gleiches gilt für Schriftgut, das unmittelbar bei einer Volksanwältin bzw. einem Volksanwalt in Ausübung ihrer bzw. seiner Funktion oder in deren bzw. dessen Büro anfällt (Z 5 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Bundesarchivgutverordnung). Daraus ergibt sich, dass Daten, die im Zuge der Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft anfallen, auch wenn sie personenbezogene Daten sind, nicht gelöscht werden dürfen (§ 5 Abs. 8 Volksanwaltschaftsgesetz 1982).

6. Besuche in der Volksanwaltschaft

Für die Anmeldung sowie den Zutritt zur Volksanwaltschaft werden folgende Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Angaben zur Barrierefreiheit (optional), Tag und Uhrzeit des Besuches, Daten der mitangemeldeten Gruppe

Zwecke sind das Besuchermanagement, Zutrittskontrolle, Dokumentation (nicht personenbezogene Statistik). Die Daten werden in der internen Datenbank zu Dokumentationszwecken ein Jahr lang gespeichert.

Rechtsgrundlagen sind die Erfüllung (vor)vertraglicher Maßnahmen (z.B. Buchungen); Wahrung von berechtigten Interessen (Zutrittskontrolle zur Gewährleistung der Sicherheit) bzw. Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Dokumentation).

Im Fall von Gruppenanmeldungen stammen die Daten ggf. von der anmeldenden Person.

An Dritte werden Ihre Daten nur übermittelt, soweit die Volksanwaltschaft gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet ist.

7. Anmeldung zu Veranstaltungen

Mit Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen/Tagungen/Seminaren der Volksanwaltschaft werden die bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Organisation, Durchführung und Dokumentation sowie zur Information über die gegenständliche Veranstaltung sowie für künftige ähnliche Veranstaltungen der Volksanwaltschaft verwendet und verarbeitet. Sie können der Einladung zu künftigen ähnlichen Veranstaltungen jederzeit widersprechen.

Rechtsgrundlage ist die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation) bzw. Wahrung von berechtigten Interessen.

Folgende Daten (sofern angegeben) werden verarbeitet:

Anrede, Akademischer Grad, Vor- und Zuname, Titel, Institution, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postadresse, Angaben zur Barrierefreiheit (optional), Titel und Datum der Veranstaltung.

Die Daten werden im Aktenverwaltungssystem abgelegt und entsprechend der Büroordnung gelöscht bzw. archiviert.

Manche Veranstaltungen werden in Kooperation mit externen Partnerinnen und Partnern durchgeführt. In solchen Fällen wird der Einladungskreis gemeinsam festgelegt. Die Anmeldungsdaten werden gegebenenfalls den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung notwendig ist. Diese verpflichten sich, nach Beendigung der Veranstaltung alle personenbezogenen Daten zu löschen, die sie ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erhalten haben. Gleiches gilt umgekehrt auch für die Volksanwaltschaft. Die Verpflichtungen gemäß der DSGVO werden von jener Kooperationspartnerin bzw. jenem Kooperationspartner wahrgenommen, in deren bzw. dessen Bereich die betreffende Datenverarbeitung vorgenommen wird. Rechte betroffener Personen können bei und gegenüber jeder Kooperationspartnerin bzw. jedem Kooperationspartner geltend gemacht werden.

8. Veranstaltungsfotos und -videos

Veranstaltungen werden von der Volksanwaltschaft auch fotografisch oder auf Video festgehalten. Dies dient der Berichterstattung und Information über die Veranstaltung sowie der Dokumentation (in Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe).

Die Fotos und Videos werden im Aktenverwaltungssystem abgelegt und nach der Büroordnung gelöscht bzw. archiviert. Ausgewählte Fotos und Videos werden auf der Website der Volksanwaltschaft veröffentlicht. Auf konkrete Anfrage werden Fotos auch an Dritte (insb. Medien, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer) weitergegeben.

9. Cookies

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10. Statistik

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11. Logfiles

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12. YouTube

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13. Vimeo

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14. Externe Verlinkungen

Auf unserer Webseite befinden sich diverse externe Links zu anderen Webseiten. Auch wenn wir externe Links sorgfältig prüfen, möchten wir darauf hinweisen, dass wir nicht für den Inhalt und die Sicherheit externer, verlinkter Webseiten haften.

15. Rechte als betroffene Person

Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Für Datenverarbeitungen in Verfahren bei der Volksanwaltschaft (vgl. unter 1.) gelten Sonderregelungen; diesbezüglich unterliegen Ihre Rechte gewissen Beschränkungen (§ 5 Abs. 4 bis Abs. 12 Volksanwaltschaftsgesetz 1982).

Beruht die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, so haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Basis der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Es besteht ein Beschwerderecht beim Parlamentarischen Datenschutzkomitee (§§ 35a ff. DSG).

16. Kontakt

Bitte wenden Sie sich in den erwähnten Angelegenheiten sowie für allfällige weitere Fragen an die E-Mail-Adresse: va(at)volksanwaltschaft.gv.at. Wenn Sie Ihre Datenschutzrechte geltend machen wollen, legen Sie bitte einen geeigneten Identitätsnachweis bei.

Die Volksanwaltschaft hat die Datenschutzbeauftragte sowie stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Parlamentsdirektion als Datenschutzbeauftragte der Volksanwaltschaft ernannt, die über die E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragte(at)parlament.gv.at erreichbar sind. 

Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher ist die Volksanwaltschaft (§ 5 Abs. 3 Volksanwaltschaftsgesetz 1982):

 

Anschrift
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien