So ist die Volksanwaltschaft strukturiert

Die Volksanwaltschaft wird von drei Volksanwältinnen bzw. Volksanwälten geleitet, die für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden und einmal wiederbestellt werden können. Sie werden vom Bundespräsidenten angelobt. Die Volksanwältinnen bzw. Volksanwälte sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Volksanwältin bzw. Volksanwalt sind Kenntnisse über Organisation und Funktionsweise der Verwaltung wie auch im Bereich Menschenrechte.

Derzeit sind Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz, Volksanwältin Gaby Schwarz und Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz im Amt. Sie wurden vom Nationalrat für die Amtsperiode bis 30. Juni 2025 gewählt. Der Vorsitz in der Volksanwaltschaft wechselt jedes Jahr Ende Juni. Zurzeit ist Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz Vorsitzende der Volksanwaltschaft.

In der Volksanwaltschaft sind rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Rund die Hälfte sind als Juristinnen und Juristen mit den Prüffällen befasst. 
Das Organigramm der Volksanwaltschaft bietet einen Überblick über die Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten.

Kommissionen

Mit 1. Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft sechs Kommissionen eingesetzt. Diese wurden mit 1. Juli 2021 um eine Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug erweitert. Sie kontrollieren alle Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen Gefahr laufen, Misshandlungen, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt zu sein.

Menschenrechtsbeirat

Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwältinnen bzw. Volksanwälte bei ihren Aufgaben zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.