Vorgehensweise der Kommissionen
Die Kommissionen führen ihre Besuche meist unangekündigt durch.
Davor legt die Volksanwaltschaft gemeinsam mit den Kommissionen Prüfschwerpunkte fest. Dabei berücksichtigen sie Vorschläge des Menschenrechtsbeirats. Bei den Kontrollbesuchen müssen sich die Kommissionen an nationale und internationale Vorgaben halten. So fordert etwa das „Subcommittee on the Prevention of Torture“ (SPT) der UNO, dem die Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus jährlich Bericht erstattet, klare und transparente Arbeitsmethoden. Nur wenn die Kommissionen bei den Besuchen nach einer nachvollziehbaren Methodik vorgehen, können auch vergleichbare Ergebnisse für ganz Österreich erzielt werden.
Nähere Details zur Arbeitsweise der Kommissionen und der Volksanwaltschaft im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus finden Sie hier.
Was kontrollieren die Kommissionen genau?
Die Kontrolle umfasst alle Aspekte des Menschenrechtsschutzes der angehaltenen Personen. Bei ihrer Tätigkeit haben die Kommissionen auch auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht zu nehmen.
Die Kommissionen achten insbesondere darauf, ob geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit es nicht zu menschenrechtswidrigen Freiheitsbeschränkungen oder Verletzungen der Privatsphäre kommt, keine (strukturelle) Gewalt ausgeübt wird und erniedrigende, menschenunwürdige oder gesundheitsschädigende Behandlungen unterbleiben. Erhoben werden auch Betreuungs- und Vollzugspläne, die Vorgangsweise für eine Rückführung und Entlassung der Angehaltenen, die Personalsituation sowie das Beschwerdemanagement.
Überprüft werden können weiters die Lage, Baustruktur und bauliche Ausstattung der Einrichtung, die Lebens- und Aufenthaltsbedingungen der angehaltenen Personen, deren Möglichkeit zur Kontaktnahme nach außen, die Wahrung ihres Rechts auf Familie und Privatsphäre, vorhandene Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsangebote sowie der Zugang zu internen Informationen.
Jede Beobachtung wird genau dokumentiert, um entsprechende Schlussfolgerungen ziehen zu können. Alle Wahrnehmungen und Feststellungen werden in einem standardisierten Protokoll festgehalten. Es ist in acht Kapitel gegliedert: Basisinformationen über die besuchte Einrichtung, Feststellungen zum Besuch, Informationsquellen, themenbezogene Feststellungen, sonstige Anmerkungen, menschenrechtliche Beurteilung, sonstige Wahrnehmungen und Abschlussgespräch.
Im Anschluss an den Besuch führt die Kommission nach Möglichkeit ein Abschlussgespräch mit den Verantwortlichen der Einrichtung vor Ort. Soweit möglich wird vereinbart, dass wahrgenommene Mängel behoben werden. Die Heimleitung oder die Behörden- bzw. Anstaltsleitung wird über den Inhalt des Abschlussgesprächs informiert.
Zudem wird der Volksanwaltschaft ein umfassendes Besuchsprotokoll übermittelt. Die Volksanwaltschaft überprüft die Feststellungen und gibt eine menschenrechtliche Einschätzung ab. Diese bespricht sie mit den Einrichtungen selbst, mit den Aufsichtsbehörden der Länder und den zuständigen Ministerien. Auf diese Weise werden die Bedingungen für die Menschen in diesen Einrichtungen laufend verbessert.