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PDF Beschwerdeformular

Hinweis zur Übermittlung schriftlicher Beschwerden per E-Mail

Schriftliche Beschwerden an die Volksanwaltschaft können ausschließlich an folgende E-Mail-Adressen übermittelt werden:

post(at)volksanwaltschaft.gv.at, vaa(at)volksanwaltschaft.gv.at, vab(at)volksanwaltschaft.gv.at, vac(at)volksanwaltschaft.gv.at, gba(at)volksanwaltschaft.gv.at, gbb(at)volksanwaltschaft.gv.at, gbc(at)volksanwaltschaft.gv.at, va(at)volksanwaltschaft.gv.at oder hog(at)volksanwaltschaft.gv.at

Die Übermittlung einer Beschwerde an die persönliche E-Mail-Adresse einer Volksanwältin, eines Volksanwalts oder einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters der Volksanwaltschaft entfaltet keine Rechtswirkung.

Spam-Nachrichten sowie E-Mails mit Computerviren gelten als nicht eingebracht. Sie werden nicht bearbeitet und gelöscht; eine gesonderte Verständigung der Absenderin oder des Absenders erfolgt nicht. Dies gilt auch für Eingaben, die ausführbare Programme oder sonstige potenziell schädliche Dateien enthalten.

Die Gesamtgröße einer E-Mail einschließlich aller Beilagen darf 12 MB nicht überschreiten.