Hilfestellung bei Problemen mit Behörden

Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz. Bei der Beschwerde kann es sich um eine Untätigkeit der Behörde, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber um grobe Unhöflichkeiten handeln. Beschwerden gegen Gerichte sind nur möglich, wenn sie die überlange Dauer eines Verfahrens beanstanden.

Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen. Allerdings führt eine Beschwerde nicht immer zu einem Prüfverfahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Volksanwaltschaft nicht oder noch nicht zuständig ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft geben in solchen Fällen gerne allgemeine Auskünfte. Eine Beschwerde ist jederzeit möglich und mit keinen Kosten verbunden.