Berichte zur Präventiven Menschenrechtskontrolle
Die Volksanwaltschaft erstattet dem Nationalrat und dem Bundesrat sowie allen Landtagen jährlich einen Bericht über ihre präventive Menschenrechtskontrolle. Darin zeigt sie die wahrgenommenen Systemmängel sämtlicher Kommissionsbesuche auf und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in Österreich. Dabei spricht die Volksanwaltschaft auch Vorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen aus.
Den jährlichen Bericht zur Präventiven Menschenrechtskontrolle übermittelt die Volksanwaltschaft auch dem UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter ("SPT").
Empfehlungen
Die Empfehlungen spiegeln die Vielfältigkeit der Themen wider, denen sich die Kommissionen widmen. So sind etwa die bauliche Ausstattung einer Einrichtung, die Verpflegung, die ärztliche Betreuung, die Lebens- und Aufenthaltsbedingungen sowie Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten ebenso im Fokus wie Kontaktmöglichkeiten nach außen, Besuchsmöglichkeiten und mögliche Misshandlungen.