Beschwerdewegweiser

Sie wollen sich bei der Volksanwaltschaft beschweren? Der Wegweiser gibt einen Überblick von der Beschwerde über die Prüfung bis zur Beurteilung der Volksanwaltschaft.

Wie kann man sich beschweren?

Eine Beschwerde können Sie KOSTENLOS über unser elektronisches Formular, per E-Mail, per Post oder persönlich am Sprechtag einreichen. Für Hilfe und Fragen steht Ihnen unsere kostenlose Servicehotline 0800 – 223 223 werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

Um eine Beschwerde via Post einzureichen, drucken Sie sich bitte das Beschwerdeformular aus und füllen Sie es aus.

PDF Beschwerdeformular

Wer kann sich beschweren?

Alle Menschen, die ein Problem mit einer österreichischen Behörde haben, können sich an die Volksanwaltschaft wenden – unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz.

Auch Institutionen, wie Unternehmen und Vereine können sich bei Problemen mit einer Verwaltungsbehörde an die Volksanwaltschaft wenden.

Worüber kann man sich beschweren?

Die Volksanwaltschaft ist für die Kontrolle aller Organe, Ämter und Behörden der öffentlichen Verwaltung zuständig, unter anderem:

  • Bundesministerien
  • Ämter der Landesregierungen
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Gemeindeorgane

So prüft die Volksanwaltschaft zum Beispiel:

  • Angelegenheiten der Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung
  • Arbeitsmarktservice (AMS)
  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
  • Sozialhilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung
  • Jugendamt
  • Pflegeheime
  • Polizei
  • Gewerbebehörden
  • Wasserrechtsbehörden, Forst- und Umweltangelegenheiten
  • Asylverfahren, Visa, Staatsbürgerschafts- und Niederlassungsverfahren, Fremdenrecht
  • Denkmalschutz
  • Schulbehörden, Universitäten, Fachhochschulen
  • Strafvollzug
  • Bauverfahren oder Flächenwidmungen
  • Gemeindeverwaltung
  • Landes- und Gemeindestraßen
  • Landes- und Gemeindeabgaben (wie Abfall, Wasser, Kanal)
  • Finanzverwaltung
  • Landesverteidigung

Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften kann die Volksanwaltschaft ausschließlich die Dauer der Verfahren prüfen.

Wofür ist die Volksanwaltschaft nicht zuständig?

  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen
  • Prüfung privater Firmen
  • Gerichtsverfahren, Gerichtsentscheidungen und die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften (Ausnahme: Dauer von Verfahren)
  • Prüfung ausländischer Behörden
  • Probleme mit der Landes- und Gemeindeverwaltung in Tirol und Vorarlberg. Dort sind die eigenen Landesvolksanwältinnen und Landesvolksanwälte zuständig.

Landesvolksanwaltschaft für Tirol - https://www.tirol.gv.at/landtag/landesvolksanwaeltin/

Landesvolksanwaltschaft für Vorarlberg - https://www.landesvolksanwalt.at/