Im März 2026 alarmierte eine Wienerin aus Döbling telefonisch die Einsatzkräfte, nachdem ihr Ehemann über Brustschmerzen, kalten Schweiß und Übelkeit klagte. Der von der Ehefrau erkannte Ernst der Lage sollte sich später erhärten. Sie reagierte goldrichtig und setzte neben Erste-Hilfe-Maßnahmen über den Euronotruf 112 eine Alarmierung der Einsatzkräfte ab. Der tragische Verdacht: Herzinfarkt.
Notruf über 112 - Polizei hob ab und half nicht
Nachdem die Wienerin die europäische Notrufnummer 112 gewählt hatte, wurde ein Telefonat mit der Landesleitzentrale der Wiener Polizei hergestellt. Trotz des geschilderten eindeutigen Symptombilds wurde das akute lebensbedrohliche Ereignis vom Disponenten nicht erkannt. Die alles andere als hilfreiche Antwort des Polizisten: „Tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht helfen. Sie sind beim Polizeinotruf gelandet.“ Eine Weiterleitung des Notrufs an die Rettung durch den Beamten erfolgte nicht.
Nachdem eine halbe Minute lang keine Maßnahmen durch den Polizeinotruf gesetzt wurden und wertvolle Zeit sinnlos verstrich, legte die völlig perplexe Anruferin auf und wählte selbst den Notruf der Rettung 144. Dort wurde schlussendlich die dringend benötigte Rettungskette in Gang gesetzt.
Aufklärung und Prävention wäre Gebot der Stunde
Durch eine eingebrachte Beschwerde des betroffenen Ehepaares wurde die Volksanwaltschaft auf die Causa aufmerksam. Unverzüglich wurde ein Prüfverfahren durch das parlamentarische Kontrollorgan eingeleitet und das Innenministerium mit den schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert.
Für Volksanwalt Luisser sind die an ihn ergangenen Stellungnahmen des Innenministeriums inhaltlich jedoch nicht akzeptabel. Seitens des Ministeriums wird ohne jegliche Selbstkritik beklagt, dass die Anruferin laut Anrufprotokoll nach 26 Sekunden aufgelegt hat und ein entsprechendes Handeln durch die Polizei daher nicht möglich war.
„Wenn nach sage und schreibe 26 Sekunden durch den Polizei-Notruf nicht die Rettungskette in Gang gesetzt wird, werden grobe Mängel sichtbar. In einer Notsituation, in der jede Sekunde zwischen Leben und Tod entscheidet, dürfen keine derartigen Fehler passieren“, sagte Volksanwalt Christoph Luisser.
„Ich erwarte mir ein klares Bekenntnis zu einer proaktiven Fehlerkultur. Der auf sich allein gestellten Ehefrau im Nachhinein den schwarzen Peter zuzuschieben ist mehr als verwerflich. Auch dem Polizeibeamten die ganze Schuld aufzubürden ist inakzeptabel. Unsere Polizisten geben tagtäglich ihr Bestes und verdienen unsere größtmögliche Dankbarkeit. Derartige Missstände gehören dennoch vollumfänglich aufgeklärt und beseitigt.
Daher empfehle ich dem Innenministerium und der Wiener Polizei sich beim betroffenen Ehepaar zu entschuldigen sowie die transparente Erarbeitung von Präventivmaßnahmen in Angriff zu nehmen", führte der Volksanwalt abschließend aus.
Euronotruf 112
Der Euronotruf 112 ist eine einheitliche europäische Notrufnummer, um im Ernstfall schnellstmöglich mit der nächstgelegensten Leitstelle von Rettung, Feuerwehr oder Polizei verbunden zu werden. In Österreich existiert der Notruf 112 seit dem Jahr 1993. Einlangende Anrufe müssen entgegengenommen und gegebenenfalls an andere Leitstellen weitergeleitet werden um das Aufrechterhalten der Rettungskette sicherzustellen.
Weiterführende nützliche Informationen können dem nachfolgenden Link entnommen werden: Europäischer Notruf 112 – eine einheitliche Telefonnummer für Europa - Bundeskanzleramt Österreich
