Alten- und Pflegeheime müssen sich um gute Ernährung der Bewohnerinnen und Bewohner kümmern

Volksanwalt Bernhard Achitz zum Tag der älteren Menschen: Volksanwaltschaft führt Prüfschwerpunkt zum Ernährungsmanagement durch – Ergebnisse im Frühjahr

„Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet einen großen Einschnitt in den gewohnten Lebensalltag älterer Menschen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Internationalen Tags der älteren Menschen (1. Oktober): „Die Ernährung beeinflusst nicht nur die Gesundheit der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Mahlzeiten geben dem Tag Struktur, sorgen für Austausch mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohner und spiegeln Brauchtum, Kultur oder Religion. Umso wichtiger ist es, dass Rücksicht auf Vorlieben und Abneigungen sowie auf Ernährungs- und Essgewohnheiten genommen wird.“ Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen führen daher derzeit einen Prüfschwerpunkt zum Ernährungsmanagement in der Langzeitpflege durch. Die Ergebnisse werden im kommenden Frühjahr veröffentlicht.

Ernährungsmanagement senkt Mortalitätsraten

Mit zunehmendem Alter steigen die Anforderungen an eine adäquate Ernährung und Flüssigkeitsversorgung. Es ist erwiesen, dass mit ernährungsmedizinischen und -therapeutischen Maßnahmen funktionelle Parameter wie die Muskelkraft verbessert, die Lebensqualität gesteigert und Krankenhaus-Wiedereinweisungsraten sowie die Mortalitätsraten gesenkt werden können. „Aber leider war Mangelernährung bereits im Rahmen der COVID-19-Pandemiebewältigung ein Thema bei Kommissionsbesuchen in Alten- und Pflegeheimen“, sagt Achitz.

Oft zu wenig Personal für Unterstützung beim Essen

Ein Anlass für den Prüfschwerpunkt war, dass die Kommissionen bei ihren Besuchen, die sie im Rahmen der Präventiven Menschenrechtskontrolle durchführen, immer wieder kritische Wahrnehmungen machen: In vielen Einrichtungen gibt es nach wie vor starre bzw. unüblich frühe Essenszeiten. Die Pflegekräfte haben zu wenig Zeit für die Unterstützung von Personen mit reduzierter Selbstständigkeit. In einer Einrichtung musste wegen der veralteten baulichen Struktur das Essen am Gang eingenommen werden, neben den Abfallrollwägen. Es gibt aber auch Best-Practice-Beispiele, wie etwa das „Projekt Dysphagie“ (Schluckstörung) eines Heims in NÖ und Pflegeeinrichtungen, die den Empfehlungen der Volksanwaltschaft betreffend Ernährung und Verpflegung rasch und umfassend nachkommen.

Standardisiertes Ernährungs-Screening muss schon bei der Aufnahme ins Heim stattfinden

Zu den Kernforderungen der Volksanwaltschaften und ihrer Kommissionen zählt, dass „alle Personen, die in eine Pflegeeinrichtung stationär aufgenommen werden, bei der Aufnahme einem standardisierten Ernährungs-Screening unterzogen werden müssen“. Dafür braucht es Pflegekräfte, die kompetent Anzeichen für drohende oder bestehende Mangelernährung erkennen (Screening) und eine vertiefte Einschätzung der Ernährungssituation und die beeinflussenden Faktoren (Assessment) vornehmen können.

Demenz erhöht Risiko von Mangelernährung

Bei der Festlegung des Prüfschwerpunkts spielte nicht zuletzt auch die große Anzahl an Demenz erkrankten Menschen in Pflegeheimen und das damit verbundene erhöhte Risiko von Mangelernährung eine Rolle. Das auch vor dem Hintergrund kritischer Kommissionsberichte, wonach das Erstellen von Essbiografien, regelmäßige Gewichtskontrollen und Risikoscreenings nicht selbstverständlich sind und die von dementen Bewohner*innen tatsächlich aufgenommenen Nahrungs- und Trinkmengen manchmal überschätzt werden.

Volksanwalt Bernhard Achitz: „Ziel des Prüfschwerpunkt ist es, das Bewusstsein von Einrichtungs- und Pflegeleitungen dafür zu schärfen, dass Essen genussvoll sein kann, auch wenn sich die Ernährungsanforderungen im Alter verändern, und dass eine angemessene Ernährungstherapie früh einsetzen muss.“

Stichwort: Präventive Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen unter anderem auch Psychiatrien, Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Multidisziplinär zusammengesetzte Kommissionen der Volksanwaltschaft kontrollieren ohne konkreten Anlassfall und unabhängig von Beschwerden pro Jahr etwa 500 Einrichtungen, in den allermeisten Fällen unangekündigt. Grundlage dafür sind zwei Abkommen der Vereinten Nationen: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.

Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, Rahmenbedingungen aufzuzeigen, die wahrscheinlich zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, die Eingriffe in die Menschenrechte vermeiden.


Suppe, Brot (Symbolbild) Foto: Pixabay/congerdesign