Volksanwaltschaft kritisiert fehlende Selbstbestimmung und Regelungen für Erwachsenenvertretung

Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich noch ausbaufähig. Das stellte Volksanwalt Bernhard Achitz am Montag, 19. Oktober in seiner Rede im Rahmen der Staatenprüfung des UN-Zivilrechtspakts in Genf fest.

„Der Wille der Menschen wird übergangen“, kritisierte Achitz, und: „Bei Entscheidungen in allen Lebensbereichen werden sie nicht ausreichend einbezogen.“ Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei des Menschenrechtsübereinkommens "Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR)", wirksam seit 1978. Der UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) führt derzeit eine Staatenprüfung durch, in die auch die Volksanwaltschaft und ihr Bericht berücksichtigt wird.

Anwälte übernehmen Erwachsenenvertretung und schicken Klient*innen ins Heim

Die Volksanwaltschaft erhält wiederholt Beschwerden von Menschen mit gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretern, die berichten, dass über ihr Leben ohne ihre Zustimmung entschieden wird. Volksanwalt Achitz: „Betroffene wurden beispielsweise gegen ihren Willen und den Willen ihrer Angehörigen dazu gedrängt, ihre Wohnung aufzugeben und in eine Betreuungseinrichtung zu ziehen. Andere berichten, dass ihnen nicht ausreichend Geld, Medikamente oder Heilbehandlungen zur Verfügung gestellt werden. Das stellt einen massiven Eingriff in ihre Privatsphäre dar.“ In Wien betreuen einzelne Kanzleien hunderte Personen. Persönlicher Kontakt und Erreichbarkeit sind unzureichend. Spezialisierte Erwachsenenschutzvereine können aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht alle Betroffenen unterstützen.

Eigentlich ist es Aufgabe der Bundesländer, dafür zu sorgen, dass Erwachsenenvertretungen gar nicht erst notwendig werden. Gesetzlich vorgesehene Unterstützerkreise, bestehend aus Angehörigen, Freunden und sozialen Diensten, sollen bei Entscheidungen in allen Lebensbereichen unterstützen. „Aber sie werden nicht konsequent einbezogen“, kritisierte Achitz: „Nach Beobachtungen der Volksanwaltschaft fehlt es jedoch weiterhin an einem ausreichenden Bewusstsein für Selbstbestimmung.“

Erwachsenenvertreter*innen entscheiden über medizinische Behandlungen

Auch aus Alten- und Pflegeheimen wird berichtet, dass trotz Entscheidungsfähigkeit häufig nur die Erwachsenenvertretung einbezogen wird, etwa bei medizinischen Behandlungen. Achitz: „Statt alle Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation zu nutzen, um den Willen der Betroffenen zu ermitteln, wird dieser übergangen.“ Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen erheben derzeit im Rahmen einer Schwerpunktprüfung, ob unterstützte Kommunikation in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angewendet wird. Ergebnisse werden 2027 präsentiert.

Jugendstrafvollzug: Volksanwaltschaft fordert bessere Bedingungen

Artikel 10 des Pakts verpflichtet Österreich, Menschen in Haft unter Achtung ihrer Würde zu behandeln. Bei Jugendlichen muss der Vollzug zudem ihrem Alter und ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden. „Im Jugendstrafvollzug fehlt es aber an Personal und Platz. Jugendliche werden gemeinsam mit Erwachsenen angehalten, obwohl das Jugendgerichtsgesetz eine getrennte Unterbringung vorsieht.“ Auch der Zugang zu Bildung ist gefährdet. Anfang Oktober 2025 besuchten in der Justizanstalt Wien-Josefstadt 13 schulpflichtige Inhaftierte die Schule; dafür standen im größten Gefangenenhaus Österreichs lediglich vier Lehrkräfte zur Verfügung.

Strafmündigkeit ab zwölf Jahren würde das überlastete System zusätzlich belasten

Die Volksanwaltschaft fordert daher seit Jahren mehr Personal und eine altersgerechte Betreuung mit verlässlichem Zugang zu Bildung, Arbeit, Bewegung und Freizeit. „Der Jugendstrafvollzug muss auf Resozialisierung ausgerichtet sein und den geltenden Mindeststandards entsprechen. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit würde das bereits überlastete System zusätzlich belasten“, so Volksanwalt Achitz vor dem UN-Ausschuss.


UNO-Flagge
Volksanwalt Bernhard Achitz vor dem UN-Ausschuss in Genf In Österreich fehlt es an einem ausreichenden Bewusstsein für Selbstbestimmung, so Volksanwalt Bernhard Achitz gegenüber der UNO. (Foto: Volksanwaltschaft/Ebeling, KI-bearbeitet)