Das ist die Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft ist eine Behörde.
Die Volksanwaltschaft hat 3 Chefinnen oder Chefs.
Die Chefs oder Chefinnen heißen: Volks-Anwältinnen oder Volks-Anwälte.
Der Nationalrat wählt die Volks-Anwältinnen und Volks-Anwälte.
Die Volks-Anwältinnen und Volks-Anwälte arbeiten 6 Jahre lang.
Sie können auch noch einmal gewählt werden.

Dann sagt der Bundes-Präsident: Jetzt dürfen die Volks-Anwältinnen und Volks-Anwälte arbeiten.
Die Volks-Anwältinnen und Volks-Anwälte sind unabhängig.
Das heißt: Sie können selbst entscheiden.

Im Moment gibt es 1 Frau als Volks-Anwältin.
Und es gibt 2 Männer als Volks-Anwalt.
Die Frau heißt: Gaby Schwarz.
Die Männer heißen: Christoph Luisser und Bernhard Achitz.

Der Nationalrat hat diese 3 Personen gewählt. Sie arbeiten bis zum 30. Juni 2031.
Jedes Jahr gibt es eine neue Chefin oder einen neuen Chef von den 3 Personen. Das passiert immer Ende Juni.
Im Moment ist Christoph Luisser der Chef von der Volksanwaltschaft.

In der Volksanwaltschaft arbeiten etwa 90 Menschen.
Etwa die Hälfte von den Menschen sind Juristinnen und Juristen. Das heißt: Sie haben das Recht studiert.

Es gibt ein Organigramm von der Volksanwaltschaft.
In dem Organigramm steht:

  • Wer macht was?
  • Wie kann man die Personen erreichen?
     

Kommissionen

Die Volksanwaltschaft hat seit dem 1. Juli 2012 6 Kommissionen.
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es eine weitere Kommission.
Das ist die Bundes-Kommission für den Straf-Vollzug und den Maßnahmen-Vollzug.
Die Kommissionen kontrollieren verschiedene Einrichtungen.
In diesen Einrichtungen kann es gefährlich sein für Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen.
 

Zum Beispiel:

  • Misshandlungen
  • unmenschliche Behandlung
  • Maßnahmen, wo die Freiheit weggenommen wird.
     

Menschenrechtsbeirat

Der Menschenrechtsbeirat hilft den Volks-Anwältinnen und Volks-Anwälten.
Die Volks-Anwältinnen und Volks-Anwälte sollen die Menschen-Rechte schützen.
Und sie sollen die Menschen-Rechte besser machen.