Die Aufgaben der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung vom Staat Österreich. Die Volksanwaltschaft ist unabhängig.
Das heißt: Niemand darf der Volksanwaltschaft sagen: So müsst ihr arbeiten.
Die Aufgaben von der Volksanwaltschaft stehen in Gesetzen.
- Die Gesetze heißen:
- Bundes-Verfassung
- Volks-Anwaltschafts-Gesetz.
Kontrolle der öffentlichen Verwaltung
Die Volksanwaltschaft gibt es seit 1977. Die Volksanwaltschaft prüft die Arbeit von der Verwaltung.
Die Verwaltung ist zum Beispiel:
- Behörden
- Ämter
- Dienst-Stellen.
Die Volksanwaltschaft prüft die Verwaltung von:
- dem Bund
- den Ländern
den Gemeinden.
In Tirol und Vorarlberg gibt es eigene Volks-Anwältinnen und Volks-Anwälte für die Verwaltung von den Ländern und Gemeinden.
Die Volksanwaltschaft prüft:
Hält sich die Verwaltung an die Gesetze?
Vielleicht macht die Verwaltung etwas falsch.
Dann kann die Volksanwaltschaft auch ohne eine Beschwerde arbeiten.
Volksanwaltschaft unterstützt Gesetzgeber
Wie wirken sich Gesetze auf den Alltag der Menschen aus? Das sieht man oft erst, wenn Behörden die Gesetze anwenden. Manchmal werden Dinge dann für die Menschen schwer, die eigentlich nicht schwer sein sollten. Die Volksanwaltschaft will, dass der Gesetz-Geber dann etwas ändert. Deshalb macht die Volksanwaltschaft Vorschläge für neue Gesetze. Eine Übersicht finden Sie in jedem Jahres-Bericht der Volksanwaltschaft.
Bürgernah – Kostenlos – Unabhängig.
Alle Menschen können sich an die Volksanwaltschaft wenden. Die Behandlung einer Beschwerde ist mit keinen Kosten verbunden. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach. Wenn Missstände in der Verwaltung festgestellt werden, informiert sie über das Ergebnis der Kontrolle und drängt auf deren Behebung. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte üben ihr Amt unabhängig aus.
Schutz und Förderung der Menschenrechte
Die Volksanwaltschaft ist auch das Haus der Menschen-Rechte.
Die Volksanwaltschaft muss die Menschen-Rechte in Österreich schützen.
Das ist ein Auftrag von der UNO.
Die Volksanwaltschaft hat Kommissionen.
Kommissionen sind Gruppen von Fachleuten.
Die Kommissionen kontrollieren alle Einrichtungen.
Zum Beispiel:
- Gefängnisse
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Und die Kommissionen kontrollieren die Arbeit von der Polizei.
Zum Beispiel:
bei Abschiebungen und
Demonstrationen.
Asyl in Europa
Die EU hat einen neuen Vertrag gemacht.
Der Vertrag heißt: EU-Asyl- und Migrations-Pakt.
In dem Vertrag steht:
Alle Länder in der EU müssen eine neue Stelle machen.
Die Stelle heißt: Monitoring-Mechanismus.
Die Stelle soll kontrollieren:
Halten sich die Länder an die Gesetze?
Zum Beispiel:
- an die Grund-Rechte
- an die EU-Grundrechtecharta
- an das Non-Refoulement-Gebot.
Das Non-Refoulement-Gebot ist ein Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Man darf Menschen nicht in ein gefährliches Land zurückschicken.
Die Stelle soll auch kontrollieren:
- Haben alle Menschen Zugang zu einem Asyl-Verfahren?
- Geht es den Kindern gut?
- Werden Menschen ins Gefängnis gebracht?
Ist das erlaubt?
Vielleicht halten sich manche Länder nicht an die Gesetze.
Dann muss die Stelle das untersuchen.
Der Verfassungs-Gesetz-Geber hat der Volksanwaltschaft diese Aufgabe gegeben.
Das war Mitte Juni 2026.
Abwicklung der Heimopferrente
Die Volksanwaltschaft ist auch die Leitung der unabhängigen Renten-Kommission. Die Kommission prüft Anträge auf eine Heimopferrente. Das steht im Heimopferrentengesetz (HOG). Die Kommission ist für Personen zuständig, die noch nicht als Gewalt-Opfer anerkannt wurden. Diese Personen haben zwischen 1945 und 1999 in einem Heim, einer Pflege-Familie oder einer Kranken-Anstalt gelebt. Vielleicht haben sie auch in einer Psychiatrie oder einer Heil-Anstalt gelebt. In dieser Zeit haben sie Gewalt erlebt. Vielleicht sind sie auch in einer privaten Einrichtung Opfer von Gewalt geworden. Dann muss die Kinder- und Jugend-Hilfe die Person in die Einrichtung geschickt haben.
Informationsmaterial
Hier finden Sie alle aktuellen Unterlagen zum Thema Aufgaben der Volksanwaltschaft.