Die Aufgaben der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung vom Staat Österreich. Die Volksanwaltschaft ist unabhängig.
Das heißt: Niemand darf der Volksanwaltschaft sagen: So müsst ihr arbeiten.
Die Aufgaben von der Volksanwaltschaft stehen in Gesetzen.

  • Die Gesetze heißen:
    • Bundes-Verfassung
    • Volks-Anwaltschafts-Gesetz.

 

Kontrolle der öffentlichen Verwaltung

Die Volksanwaltschaft gibt es seit 1977. Die Volksanwaltschaft prüft die Arbeit von der Verwaltung.
Die Verwaltung ist zum Beispiel:

  • Behörden
  • Ämter
  • Dienst-Stellen.

Die Volksanwaltschaft prüft die Verwaltung von:

  • dem Bund
  • den Ländern
    den Gemeinden.

In Tirol und Vorarlberg gibt es eigene Volks-Anwältinnen und Volks-Anwälte für die Verwaltung von den Ländern und Gemeinden.
 

Die Volksanwaltschaft prüft:
Hält sich die Verwaltung an die Gesetze?
Vielleicht macht die Verwaltung etwas falsch.
Dann kann die Volksanwaltschaft auch ohne eine Beschwerde arbeiten.
 

Volksanwaltschaft unterstützt Gesetzgeber

Wie wirken sich Gesetze auf den Alltag der Menschen aus? Das sieht man oft erst, wenn Behörden die Gesetze anwenden. Manchmal werden Dinge dann für die Menschen schwer, die eigentlich nicht schwer sein sollten. Die Volksanwaltschaft will, dass der Gesetz-Geber dann etwas ändert. Deshalb macht die Volksanwaltschaft Vorschläge für neue Gesetze. Eine Übersicht finden Sie in jedem Jahres-Bericht der Volksanwaltschaft.

Bürgernah – Kostenlos – Unabhängig. 

Alle Menschen können sich an die Volksanwaltschaft wenden. Die Behandlung einer Beschwerde ist mit keinen Kosten verbunden. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach. Wenn Missstände in der Verwaltung festgestellt werden, informiert sie über das Ergebnis der Kontrolle und drängt auf deren Behebung. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte üben ihr Amt unabhängig aus.

Schutz und Förderung der Menschenrechte

Die Volksanwaltschaft ist auch das „Haus der Menschen-Rechte“. Sie hat den Auftrag, die Menschen-Rechte in Österreich zu schützen. Das ist ein Auftrag von der UNO. Die Volksanwaltschaft kontrolliert mit ihren Kommissionen alle Einrichtungen. Das sind zum Beispiel Gefängnisse. Sie kontrolliert auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Und sie kontrolliert die Arbeit der Polizei. Das macht sie besonders bei Abschiebungen und Demonstrationen.

Abwicklung der Heimopferrente

Die Volksanwaltschaft ist auch die Leitung der unabhängigen Renten-Kommission. Die Kommission prüft Anträge auf eine Heimopferrente. Das steht im Heimopferrentengesetz (HOG). Die Kommission ist für Personen zuständig, die noch nicht als Gewalt-Opfer anerkannt wurden. Diese Personen haben zwischen 1945 und 1999 in einem Heim, einer Pflege-Familie oder einer Kranken-Anstalt gelebt. Vielleicht haben sie auch in einer Psychiatrie oder einer Heil-Anstalt gelebt. In dieser Zeit haben sie Gewalt erlebt. Vielleicht sind sie auch in einer privaten Einrichtung Opfer von Gewalt geworden. Dann muss die Kinder- und Jugend-Hilfe die Person in die Einrichtung geschickt haben.

Informationsmaterial

Hier finden Sie alle aktuellen Unterlagen zum Thema Aufgaben der Volksanwaltschaft.