Leistungen
Manche Menschen haben früher in einem Heim gelebt. In dem Heim ist ihnen etwas Schlimmes passiert.
Diese Menschen nennt man: Heim-Opfer. Die Heim-Opfer bekommen eine Rente.
Das steht im Gesetz. Das Gesetz heißt: Heimopferrentengesetz. Die kurze Form ist: HOG.
Die Rente ist eine Zusatz-Rente. Das heißt: Die Menschen bekommen die Rente zusätzlich zu ihrer normalen Rente.
Die Zusatz-Rente ist 421,60 Euro im Monat. Das gilt ab dem Jahr 2025.
Die Menschen müssen dafür schon Geld von einer Opfer-Schutz-Einrichtung bekommen haben.
Vielleicht haben Sie Gewalt erlebt.
Zum Beispiel:
- in einem Kinder-Heim
- in einem Jugend-Heim
- in einem Internat
- in einer Pflege-Familie
- in einer Psychiatrie
- in einer Heil-Anstalt.
Dann können Sie das der Rentenkommission von der Volksanwaltschaft sagen.
Die Rentenkommission prüft dann:
Haben Sie ein Recht auf die Heimopferrente?
Wer kann eine Heimopferrente beantragen?
Personen, die als Kinder oder Jugendliche, zwischen 10. Mai 1945 und 31. Dezember 1999
- in einem Kinder-Heim oder Jugend-Heim
- in einer Klinik
- in einer Psychiatrie
- in einer Heil-Anstalt
- in einer ähnlichen Einrichtung
- in einer Einrichtung von:
- dem Bund
- einem Bundes-Land
- einer Gemeinde
- einer Kirche.
- in einer privaten Einrichtung
- in einer Pflege-Familie.
Sie waren dort und jemand hat Ihnen Gewalt angetan?
Personen im Pensions-Alter
Vielleicht bekommen Sie schon eine von diesen Hilfen. Dann bekommen Sie die Rente auch.
Sie bekommen die Rente so lange wie Sie die Hilfe bekommen.
- eine Eigen-Pension oder einen Ruhe-Genuss oder
- ein Rehabilitations-Geld oder
- eine Waisen-Pension oder einen Waisenversorgungsgenuss.
Sie können nicht mehr arbeiten?
Dann bekommen Sie die Waisen-Pension oder den Waisenversorgungsgenuss weiter.
Das steht in den Gesetzen zur Sozial-Versicherung.
Manche Menschen können nicht arbeiten. Diese Menschen bekommen die Mindest-Sicherung.
Manche Menschen können nicht arbeiten. Das Fach-Wort ist: erwerbsunfähig.
Diese Menschen sind:
- über 18 Jahre alt
- mit der Schule fertig
- mit der Ausbildung fertig.
Diese Menschen haben ein Recht auf Kranken-Versicherung. Sie bekommen keine Pension.