Heimopfer

Sie haben vor 1999 in einem Heim gelebt? Und Sie haben dort Gewalt erlebt? Oder Sie wurden missbraucht?
Dann können Sie eine Heimopferrente bekommen. Das ist Geld vom Staat.
Sie bekommen 421,60 Euro im Monat. Das ist der Wert für das Jahr 2025.
Vielleicht haben Sie schon Geld von dem Heim bekommen. Oder von einer anderen Einrichtung.
Das ist egal. Sie können die Heimopferrente trotzdem bekommen. Vielleicht haben Sie auch einen Anspruch auf Schaden-Ersatz.
Das heißt: Sie können Geld von dem Heim verlangen. Aber das geht oft nur für eine bestimmte Zeit. Danach ist es zu spät dafür.

Sie haben schon Geld von einer Opfer-Schutz-Einrichtung bekommen?
Dann können Sie die Heimopferrente bekommen.
Sie haben noch kein Geld von einer Opfer-Schutz-Einrichtung bekommen?
Dann können Sie einen Antrag bei der Volksanwaltschaft machen.
Die Renten-Kommission prüft den Antrag.
Dafür müssen Sie zeigen:

  • Sie waren in einem Kinder-Heim oder Jugend-Heim
  • Sie waren in einem Internat
  • Sie waren in einer Psychiatrie
  • Sie waren in einer Heil-Anstalt
  • Sie waren bei einer Pflege-Familie.

Und dort ist Ihnen etwas passiert.
Zum Beispiel:

  • Missbrauch
  • Gewalt.

Das gilt für öffentliche Einrichtungen und private Einrichtungen.
Aber das Jugend-Amt muss Sie dorthin geschickt haben.
Sie bekommen die Heimopferrente:

  • wenn Sie in Pension sind
  • wenn Sie das Regelpensionsalter erreicht haben.

Sie können wegen der Misshandlung nicht arbeiten?
Dann bekommen Sie die Rente sofort.

Die Renten-Kommission prüft: Hat jemand ein Recht auf Rente?
Die Volksanwaltschaft gibt dann eine Empfehlung.
Die Pensions-Versicherung oder das Sozial-Ministerium-Service entscheiden dann.

Diese Infos sind sehr einfach. Die genauen Regeln sind schwierig. Sie finden die Regeln hier.

Vielleicht haben Sie ein Recht auf die Heimopferrente.
Dann können Sie sich bei der Volksanwaltschaft melden. Wir helfen Ihnen weiter.

An diese Stelle können Sie sich wenden:

Kontakt

Anschrift
Volksanwaltschaft
Singerstrasse 17
Postfach 20
1015 Wien