Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volksanwaltschaft will ihre Internet-Seite barrierefrei machen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Web-Zugänglichkeits-Gesetz.
Die kurze Form ist: WZG idgF.
Das Gesetz ist für alle Internet-Seiten von Ämtern in der EU.
Das Gesetz ist vom 26. Oktober 2016.
Das Gesetz steht im Amts-Blatt L 327 vom 2. Dezember 2016 auf Seite 1.
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite www.volksanwaltschaft.gv.at.
Wie gut passt es zu den Anforderungen?
Diese Internet-Seite ist barrierefrei.
Das heißt: Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln heißen: Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte.
Die kurze Form ist: WCAG 2.2.
Die Regeln stehen auf der Internet-Seite: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
Es gibt verschiedene Stufen von Barriere-Freiheit.
Die Stufen heißen: Konformitäts-Stufen.
Diese Internet-Seite ist weitgehend mit der Konformitäts-Stufe AAA barrierefrei.
Und diese Internet-Seite ist ganz mit der Konformitäts-Stufe AA barrierefrei.
Inhalte mit Barrieren
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei.
Warum sind die Inhalte nicht barrierefrei?
Das erklären wir Ihnen.
Es passt nicht zu den Regeln für Barriere-Freiheit.
- Erfolgs-Kriterium 1.2.2
Unter-Titel für Videos und Audios: Es gibt Videos und Audios.
Die Videos und Audios sind aufgenommen.
Aber es gibt noch keine Texte zu den Videos und Audios.
Wir machen die Texte nach und nach.
Die Inhalte sind nicht Teil von den Gesetzen.
Das heißt: Für die Inhalte gelten keine Gesetze.
Sie können auf dieser Internet-Seite viele Dokumente herunterladen.
Aber nicht alle Dokumente sind barrierefrei.
Manche Dokumente sind vor dem 23. September 2018 gemacht worden.
Diese Dokumente müssen nicht barrierefrei sein.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Richtlinie (EU) 2016/2102.
Die Dokumente sind für die Arbeit von einer Behörde wichtig?
Dann müssen die Dokumente barrierefrei sein.
Sie brauchen ein älteres Dokument?
Wir helfen Ihnen gerne.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist: presse@volksanwaltschaft.gv.at
Erklärung zur Barriere-Freiheit machen
Diese Erklärung wurde am 3. Juni 2025 gemacht.
Die Internet-Seite soll barrierefrei sein.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: WZG.
Und es gibt eine Richtlinie von der EU.
Die Richtlinie heißt: 2016/2102.
Wir haben die Internet-Seite geprüft.
Dafür haben wir Partner.
Die Partner sind zertifiziert.
Das heißt: Sie haben eine Prüfung gemacht.
Und sie haben ein Zertifikat bekommen.
Die Partner haben die Internet-Seite automatisch geprüft.
Und sie haben die Internet-Seite selbst geprüft.
Wir prüfen auch immer wieder einzelne Inhalte von der Internet-Seite.
Feedback und Kontakt-Angaben
Wir machen die Angebote und Services auf dieser Internet-Seite immer besser.
Wir ändern die Angebote und Services.
Und wir machen mehr Angebote und Services.
Die Internet-Seite soll einfach sein.
Und alle Menschen sollen die Internet-Seite benutzen können.
Das ist uns wichtig.
Vielleicht finden Sie Barrieren auf unserer Internet-Seite.
Barrieren sind Probleme.
Die Probleme sind nicht in diesem Text beschrieben?
Und die Probleme sind gegen das Gesetz für Barriere-Freiheit?
Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Wir prüfen Ihre Nachricht.
Und wir melden uns bei Ihnen.
Sie wollen uns etwas sagen?
Oder Sie haben eine Idee?
Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist: presse(at)volksanwaltschaft.gv.at
Bitte schreiben Sie in den Betreff: Meldung einer Barriere in der Web-Seite volksanwaltschaft.gv.at
Kontakt:
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 Wien
Telefon: +43 (0) 1 51505 - 204
Fax: +43 (0) 1 51505 – 190
E-Mail: presse@volksanwaltschaft.gv.at
Durchsetzungs-Verfahren
Sie sind mit der Antwort von der Kontakt-Person nicht zufrieden?
Dann können Sie sich bei der Beschwerde-Stelle von der FFG beschweren.
FFG ist die kurze Form für: Österreichische Forschungs-Förderungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die FFG hat ein Kontakt-Formular auf ihrer Internet-Seite.
Mit dem Kontakt-Formular können Sie sich bei der Beschwerde-Stelle beschweren.
Kontakt-Formular von der Beschwerde-Stelle
Die FFG prüft die Beschwerden.
Dabei prüft die FFG: Hat sich der Bund an das Web-Zugänglichkeits-Gesetz gehalten?
Oder hat sich eine Einrichtung vom Bund an das Web-Zugänglichkeits-Gesetz gehalten?
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz ist ein Gesetz für Barriere-Freiheit.
Die Beschwerde ist richtig?
Dann muss die FFG dem Bund sagen: So kann man das Problem lösen.
Und so kann man das Problem besser machen.