International

Die Volksanwaltschaft arbeitet auch mit anderen Ländern zusammen.
Die Volksanwaltschaft will:

  • Demokratie
  • Rechtsstaatlichkeit.

Die Volksanwaltschaft hilft bei Projekten für Menschen-Rechte.
Und die Volksanwaltschaft arbeitet mit Ombuds-Einrichtungen aus anderen Ländern zusammen.
Dabei tauschen sie Infos und Erfahrungen aus.

Nationale Menschenrechtsinstitution mit A-Status

Die Volksanwaltschaft arbeitet nach internationalen Regeln.
Diese Regeln nennt man Pariser Prinzipien.
Sie kommen vom Menschen-Rechts-Rat der Vereinten Nationen (UNO).
Es gibt Organisationen, die für die Menschen-Rechte arbeiten.
Wenn diese Organisationen alle Bedingungen erfüllen, bekommen sie den A-Status.
Das entscheidet der Menschen-Rechts-Rat der UNO.
Die Volksanwaltschaft hat den A-Status.
Deshalb darf sie an Versammlungen des Menschen-Rechts-Rats teilnehmen.
Sie arbeitet mit der Zivil-Gesellschaft und mit NGOs zusammen.
Und sie hilft der UNO andere Länder zu überprüfen.