Schutz und Förderung der Menschenrechte

Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus von Österreich.
Das heißt:Die Volksanwaltschaft kümmert sich um die Menschen-Rechte in Österreich.
Das steht in der Verfassung von Österreich.
Die Volksanwaltschaft soll die Menschen-Rechte schützen.
Und die Volksanwaltschaft soll den Menschenrechten helfen.
Es soll keine Probleme mit den Menschenrechten geben.
Dafür gibt es die Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft ist ein Nationaler Präventionsmechanismus.
Die kurze Form ist: NPM.
Es gibt ein Gesetz für den NPM.
Das Gesetz heißt: UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Die kurze Form ist:
OPCAT.
Und es gibt noch ein Gesetz für den NPM.
Das Gesetz heißt: UN-Behindertenrechtskonvention.
Die kurze Form ist: UN-BRK.
Österreich hat gesagt:
Wir halten uns an diese Gesetze.
Es soll keine Probleme mit den Menschenrechten geben.


Dafür hilft die Volksanwaltschaft:

  • Einrichtungen
  • Trägern
  • dem Gesetz-Geber.

Die Volksanwaltschaft arbeitet mit 7 Expertenkommissionen zusammen.
Die Volksanwaltschaft und die Expertenkommissionen machen bestimmte Aufgaben.

  1. Schritt 1: Kontrolle von Orten der Freiheits-Einschränkung

    Manchmal nimmt man Menschen die Freiheit weg.
    Das kann an verschiedenen Orten passieren.
    Zum Beispiel:

    • in Gefängnissen
    • in Kasernen
    • in Polizei-Stationen
    • in psychiatrischen Einrichtungen
    • in Alten-Heimen und Pflege-Heimen
    • in Krisen-Zentren
    • in Wohn-Gemeinschaften für Jugendliche.

    In Österreich gibt es 5.300 von diesen Einrichtungen.
    Die Einrichtungen sind öffentlich oder privat.
    Die Volksanwaltschaft kontrolliert die Einrichtungen.
    Dafür gibt es Experten-Kommissionen.
    Die Experten-Kommissionen besuchen die Einrichtungen.
    Sie sagen vorher nicht, dass sie kommen.
    Jedes Jahr besuchen sie 500 Einrichtungen.

  2. Schritt 2: Kontrolle von Einrichtungen und Programmen für Menschen mit Behinderungen

    Die Volksanwaltschaft besucht und kontrolliert Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
    Zum Beispiel:

    • Behinderten-Einrichtungen
    • psychosoziale Langzeit-Einrichtungen
    • Behinderten-Tages-Zentren.
      Die Volksanwaltschaft will:
    • Ausbeutung verhindern
    • Gewalt verhindern
    • Missbrauch verhindern.

    Dafür setzt die Volksanwaltschaft Regeln um.
    Die Regeln stehen in der UN-Behindertenrechtskonvention.

  3. Schritt 3: Begleitende Überprüfung von Zwangsakten

    Die Volksanwaltschaft hat verschiedene Arbeits-Gruppen.
    Die Arbeits-Gruppen prüfen: Wie arbeitet die Polizei?
    Zum Beispiel:

    • bei großen Kontrollen
    • bei großen Veranstaltungen
    • bei Versammlungen
    • bei Demonstrationen
    • bei Abschiebungen.

    Die Volksanwaltschaft will die Menschen und ihre Rechte schützen.
    Das gilt für:

    • Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Demonstrationen
    • Polizisten und Polizistinnen.

    Manchmal gibt es auch Vorwürfe gegen die Polizei.
    Zum Beispiel: Die Polizei hat einen Menschen schlecht behandelt. Das prüft die Volksanwaltschaft auch.