Berichte an den Nationalrat und an den Bundesrat

Die Volksanwaltschaft schreibt jedes Jahr einen Bericht für das Parlament.
In dem Bericht steht:

  • Was hat die Volksanwaltschaft geprüft?
  • Was ist nicht gut beim Schutz von Grund-Rechten und Menschenrechten?
  • Wie kann man die Gesetze besser machen?

Die Volksanwaltschaft hat viel Erfahrung.
Deshalb kann sie gute Vorschläge machen.

Seit dem Jahr 2014 gibt es 2 Berichte.
Der erste Bericht ist über die Kontrolle von der Verwaltung.
Die Verwaltung ist ein Teil von der Regierung.
Die Verwaltung kümmert sich um viele Sachen.
Zum Beispiel um die Arbeit von den Ministerien oder um die Arbeit von den Ämtern.

Der zweite Bericht ist über die Arbeit von der Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft ist eine Gruppe von Menschen.
Die Volksanwaltschaft hilft Menschen in Österreich.
Die Volksanwaltschaft hat auch Kommissionen. Kommissionen sind Arbeits-Gruppen.
Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen haben verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel müssen sie Menschen vor Gewalt schützen oder müssen sie Menschen mit Behinderung helfen.

Dafür gibt es Gesetze.
Diese Gesetze heißen:

  • UN-Anti-Folter-Konvention
  • UN-Behindertenrechtskonvention.

Seit dem 1. Juli 2012 gibt es dafür einen Plan.

Hier finden Sie alle Berichte von der Volksanwaltschaft.
Die Berichte sind für den Nationalrat und den Bundes-Rat.
Die Berichte sind seit dem Jahr 2000.

Download der Berichte