Berichte an den Nationalrat und an den Bundesrat

In ihrem Jahresbericht an das Parlament stellt die Volksanwaltschaft für die Abgeordneten die Schwerpunkte der Prüftätigkeit dar. Auch Mängel im Bereich des Schutzes der Grund- und Menschenrechte werden aufgezeigt. Weiters enthält der Bericht Vorschläge zur Verbesserung der Rechtslage, die sich aus den Erfahrungen der Volksanwaltschaft ergeben.

Seit dem Jahr 2014 wird der Bericht in zwei getrennten Bänden vorgelegt. Der erste Band behandelt die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und umfasst im Wesentlichen die Prüfverfahren, die die Bundesministerien betreffen. Der zweite Band umfasst insbesondere die präventiven Aufgaben, die seit 1. Juli 2012 von der Volksanwaltschaft und den von ihr eingesetzten Kommissionen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) in Durchführung des Fakultativprotokolls zur UN-Anti-Folterkonvention und als Kontrollorgan nach der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen sind.

Hier finden Sie alle Berichte der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat seit dem Jahr 2000.

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