Volksanwältin Gaby Schwarz zum Fall, wenn der Zug nicht weiterfährt

Ein älteres Ehe-Paar wollte mit der Badner Bahn von Wien nach Hause fahren. Die Badner Bahn ist ein Zug. Aber der Zug blieb plötzlich stehen. Es gab einen Unfall. Nach ein paar Minuten fuhr der Zug in die Station Inzersdorf. Dort hieß es: Endstation, alle aussteigen. Es gab keine Infos zu anderen Zügen oder Bussen. Die Fahr-Gäste waren mitten im Industrie-Gebiet. Es war dunkel und kalt. Das Ehe-Paar ging zu Fuß zur vorherigen Station zurück. Am Ende musste das Ehe-Paar ein Taxi nehmen, um nach Hause zu kommen. Das Ehe-Paar hat sich bei der Badner Bahn beschwert. Es gab keine Infos zu anderen Zügen oder Bussen.

Die Wiener Lokal-Bahnen sind für die Badner Bahn zuständig. Die Wiener Lokal-Bahnen haben gesagt: Jeder Fahr-Gast ist für seine Weiter-Fahrt selbst verantwortlich.

Die ORF Sendung Bürger-Anwalt redet über diesen Fall. Die Sendung ist am 15. Februar 2025.
Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Gaby Schwarz sagt: So darf man nicht mit Fahr-Gästen umgehen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen den Fahr-Gästen Infos geben.
Zum Beispiel:

  • Wie kommen die Fahr-Gäste zu einem anderen Verkehrs-Mittel?
  • Wo finden die Fahr-Gäste ein anderes Verkehrs-Mittel?

Das ist das Mindeste.
Die Fahr-Gäste kaufen ein Ticket für die Bahn. Dann gibt es einen Vertrag zwischen der Bahn und den Fahr-Gästen.
Der Vertrag heißt: Beförderungs-Vertrag. 
In dem Vertrag steht: Die Bahn muss auf die Fahr-Gäste aufpassen.
Gaby Schwarz sagt auch: Die Badner Bahn muss die Taxi-Kosten nicht bezahlen.
Aber es wäre gut, wenn die Badner Bahn freiwillig Geld für die Taxi-Kosten bezahlt.

Nachgefragt: Der erste Erfolg bei einer fragwürdigen Umwidmung.

Gaby Schwarz ist Volksanwältin.
Sie war am 7. Dezember 2024 in der Sendung „ Bürgeranwalt “.
In der Sendung hat sie über die Gemeinde Wilfersdorf gesprochen.
Die Gemeinde hat ein Grundstück umgewidmet.
Das heißt: Die Gemeinde hat gesagt: Das Grundstück ist jetzt für etwas anderes da.
Die Gemeinde hat das einfach gemacht.
Der Besitzer von dem Grundstück wusste nichts davon.
Ein Teil von dem Grundstück ist jetzt eine Verkehrs-Fläche.
Das heißt: Auf dem Teil von dem Grundstück dürfen jetzt alle Menschen gehen und fahren.
Die Verkehrs-Fläche ist 6 Meter breit.
Und die Verkehrs-Fläche geht 4,5 Meter auf das Grundstück von dem Besitzer.
Die Verkehrs-Fläche geht sogar durch das Haus von dem Besitzer.

Die Volksanwaltschaft hat geholfen. 
Jetzt gibt es einen ersten Erfolg: Der Durchgang wird kleiner.
Der Haus-Besitzer gibt einen Teil von seinem Grundstück ab.
Dafür kann er einen anderen Teil von der Gemeinde kaufen.
Die Nachbarn finden diese Lösung gut.
Aber der Durchgang ist immer noch eine Verkehrs-Fläche.
Das heißt: Autos dürfen dort fahren.
Volksanwältin Gaby Schwarz sagt: Die Gemeinde muss den Durchgang ändern.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

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