Die Stadt Wien hat gesagt: Die Polizei muss kontrollieren: Fährt jemand mit dem Fahrrad in einem Park?
Das ist nämlich verboten. Dann muss die Polizei das dem Magistrat sagen.
Der Magistrat ist eine Behörde. Der Magistrat sagt es dann dem Bezirks-Amt.
Das Bezirks-Amt kann dann eine Strafe machen.
Das sagt die Volksanwältin Elisabeth Schwetz.
Die Volksanwaltschaft sagt: Die Stadt Wien muss sich um ihre Regeln kümmern.
Die Bürger und Bürgerinnen sagen der Stadt Wien: Jemand hält sich nicht an die Regeln.
Dann muss die Stadt Wien etwas tun.
Die Stadt Wien hat noch einmal geantwortet.
Die Stadt Wien hat der Polizei gesagt: Die Polizei soll mehr Kontrollen im Auer-Wels-Bach-Park machen.
Denn im Auer-Wels-Bach-Park gibt es ein Rad-Fahrverbot. Das heißt: Man darf dort nicht mit dem Fahrrad fahren.
Die Polizei kann auch Anzeigen an den Magistrat weitergeben.
Volksanwältin Schwetz sagt: Die Frau hat sich über die Polizei beschwert.
Die Polizei hat sich nicht um das Fahrrad-Verbot im Auer-Wels-Bach-Park gekümmert.
Die Frau hat recht. Die Wiener Stadt-Gärten haben die Polizei erst um mehr Kontrollen gebeten.
Das war aber erst nach dem Einschreiten der Volksanwaltschaft.
Radfahrverbot in Parks.
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