„In ihrer Stellungnahme verwies die Stadt Wien darauf, dass die Polizei, also die Landespolizeidirektion Wien (LPD), sehr wohl kontrollieren muss, ob jemand rechtswidrig mit einem Fahrrad in einer Parkanlage fährt. Sollte dies der Fall sein, so hat die LPD dem Magistrat eine Anzeige zu übermitteln, aufgrund welcher das jeweilige Bezirksamt folglich ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten hat“, berichtet die prüfzuständige Volksanwältin Elisabeth Schwetz. Die Volksanwaltschaft vertritt die Meinung, dass die Stadt Wien daran interessiert sein müsste, dass von ihr verlautbarte Verordnungen auch eingehalten werden, umso mehr, wenn sie von Bürgerinnen und Bürgern auf einen solchen Missstand hingewiesen werde.
Die Stadt Wien antwortete in einer zweiten Stellungnahme, dass man die zuständige Polizeiinspektion (PI) aufgefordert habe, vermehrt Kontrollen zur Einhaltung des Radfahr-Verbots im Auer-Welsbach-Park durchzuführen. Gegebenenfalls werde diese künftig auch Anzeigen an den Magistrat weiterleiten.
„Da die Wiener Stadtgärten die Polizeiinspektion Wien-Storchengasse offenbar erst anlässlich des Einschreitens der Volksanwaltschaft um häufigere Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Fahrradverbotes im Auer-Welsbach-Park ersucht haben, erwies sich die Beschwerde der Frau als berechtigt“, so Volksanwältin Schwetz.