Manche Menschen waren als Kind in einem Heim.
In dem Heim hat man sie schlecht behandelt.
Diese Menschen können jetzt Geld bekommen.
Das Geld heißt: Heimopferrente.
Das sind 433 Euro im Monat.
Manche Menschen können nicht arbeiten.
Diese Menschen bekommen das Geld sofort.
Andere Menschen können arbeiten.
Diese Menschen bekommen das Geld erst später.
Zum Beispiel:
- wenn sie alt genug für die Rente sind
- wenn sie in Rente gehen.
Manche Menschen haben in der Nacht gearbeitet.
Und die Arbeit war sehr schwer.
Deshalb können diese Menschen früher in Rente gehen.
Aber diese Menschen bekommen keine Heimopferrente.
Bernhard Achitz sagt:
Die Heimopferrente ist keine Rente.
Die Heimopferrente ist ein Sonderruhegeld.
Das steht im Gesetz über Heim-Opfer.
Die kurze Form für das Gesetz ist: HOG.
Bernhard Achitz sagt auch:
Das Parlament hat einen Fehler gemacht.
Das Parlament muss den Fehler richtig machen.
Bernhard Achitz sagt:
Die Parteien im Parlament werden dem Vorschlag zustimmen.
Die Volksanwaltschaft hat schon ähnliche Vorschläge gemacht.
Zum Beispiel:
Die Heimopferrente darf nicht von der Mindest-Sicherung abgezogen werden.
Dieser Vorschlag wurde auch umgesetzt.
Die Volksanwaltschaft hat den Vorschlag für das neue Gesetz schon an den Nationalrat geschickt.
Der Vorschlag steht im Bericht über das Jahr 2025 auf Seite 44 und 45.
In der ORF-Sendung „ Bürgeranwalt “ hat Bernhard Achitz mit Nikolaus Scherak gesprochen.
Nikolaus Scherak ist der Vor-Sitzende vom Volks-Anwaltschafts-Ausschuss.
Herbert J. hat viele Jahre in der Nacht gearbeitet.
Er bekommt keine Heimopferrente.
Am 27. Juni hat die Sendung Bürger-Anwalt über einen Fall gesprochen.
Der Volks-Anwalt Bernhard Achitz hat den Fall erklärt.
Der Fall ist von Herbert J. aus Tirol.
Herbert J. war von 1973 bis 1984 in der Taubstummenanstalt in Mils.
In der Taubstummenanstalt hat man Herbert J. wehgetan.
Deshalb bekommt er eine Heimopferrente.
Das hat die Pensions-Versicherungs-Anstalt gesagt.
Die kurze Form ist: PVA.
Aber Herbert J. hat die Heimopferrente nicht bekommen.
Denn er war noch nicht in Rente.
Herbert J. hat als Schleifer gearbeitet.
Er musste auch in der Nacht arbeiten.
Seit Februar 2025 ist er in Rente.
Er bekommt ein Sonderruhegeld nach dem Nacht-Schwer-Arbeits-Gesetz.
Herbert J. hat die Heimopferrente nochmal beantragt.
Aber die PVA und das Sozial-Ministerium haben gesagt:
Das Sonderruhegeld ist keine Rente im Sinne vom Heimopferrentengesetz.
Herbert J. ist zu Bernhard Achitz gegangen.
Bernhard Achitz sagt:
Menschen mit einem Sonderruhegeld sollen auch eine Heimopferrente bekommen können.
Alle Infos zur Heimopferrente:https://volksanwaltschaft.gv.at/fuer-heimopfer/
