Gabriele S. hatte einen schweren Verkehrsunfall, danach musste ihr das rechte Bein abgenommen werden. Auf eine gute Prothese ist sie angewiesen, denn die Pharmazeutin arbeitet in einer Apotheke in einem Altbau, mit verwinkelten Gängen und einer Wendeltreppe. Tausende Schritte geht sie dafür jeden Tag.
S. darf Prothese ausgiebig testen, bekommt sie dann aber nicht bewilligt
Schon im Jahr 2020 hat sie dafür bei der PVA eine gute Prothese beantragt. Die PVA schickte sie mehrere Tage lang in eine Einrichtung der AUVA, wo sie auf eine Top-Prothese eingeschult wurde und diese ausgiebig testen konnte. Empfehlung der AUVA: „Beim Gehen von engen Radien, beim Treppensteigen sowie auch beim Aufwärts- und Abwärtsgehen“ ermöglichte die getestete Prothese „einen sicheren und auch schonenderen Gang. Der gleichmäßigere Bewegungsablauf bewirkt eine Entlastung der Wirbelsäule. Die Patientin zeigte, dass sie die Vorteile des höherwertig mikroprozessorgesteuerten Kniegelenk (…) speziell in ihrem persönlichen Arbeitsprozess zur Gänze ausnützen kann.“
„Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Orthopädietechniker*innen… alle haben einstimmig gesagt, dass ich für diese Prothese geeignet bin“, sagte Gabriele S. in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 7. November.
PVA ignoriert Empfehlung von Fachleuten und spricht von „Überversorgung“
Kurz gesagt: Die Prothese ist perfekt, und Gabriele S. braucht sie für ihre Arbeit. Die PVA hat das aber ignoriert und ihr diese Prothese nicht bewilligt. Nun hat sie es erneut versucht und das Nachfolgemodell der damals beantragten Prothese beantragt. Die PVA ignorierte den Antrag erneut – ohne inhaltliche Begründung. Nur „chefärztliche Entscheidung“ steht im Schreiben der PVA. S. wandte sich an die Volksanwaltschaft, die sich wiederum an die PVA gewandt hat. Doch auch jetzt kam von Generaldirektor Wilfried Pinggera eine Abfuhr: Die gewünschte Prothese wäre eine „Überversorgung“.
Achitz: Für wen werden solche Prothesen dann überhaupt entwickelt?
Für Volksanwalt Achitz ist die Ablehnung völlig unverständlich: „Aufgabe der PVA ist es, Frau S. bei der Ausübung der beruflichen Aktivitäten zu unterstützen und ihren dauerhaften Verbleib in der Beschäftigung zu sichern. Während eines Nachtdiensts muss sie ständig eine Wendeltreppe rauf- und runtergehen. Sie braucht diese Prothese, um sicherer zu gehen, weniger Schmerzen zu haben und ihre Wirbelsäule zu entlasten. Hier von Überversorgung zu sprechen, ist fast zynisch. Wenn Frau S. diese Prothese nicht bekommt – für wen soll sie dann überhaupt konstruiert worden sein?“
