Die Volksanwaltschaft hat auch bei dem GREVIO-Bericht mitgemacht.
Die Volksanwaltschaft ist eine Gruppe von Menschen. Die Volksanwaltschaft kümmert sich um die Rechte von Menschen in Österreich.
Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagt: Man muss immer wieder an bestimmte Rechte erinnern.
Zum Beispiel:
- das Recht auf körperliche Unversehrtheit
Das heißt: Niemand darf einem anderen Menschen wehtun. - das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.
Es gibt zu wenig Schutz-Unterkünfte.
In Österreich gibt es viele Femizide. Das heißt: Männer töten Frauen.
3 Viertel von den Männern sind die Partner von den Frauen.
Oder sie waren früher die Partner von den Frauen.
Es gibt in allen Bundesländern Gewalt-Schutz-Zentren.
Das findet GREVIO gut.
Die Gewalt-Schutz-Zentren bekommen auch genug Geld.
Aber es gibt zu wenig Schutz-Unterkünfte für Opfer von häuslicher Gewalt.
Das heißt: Die Opfer können nicht immer in eine Schutz-Unterkunft gehen.
In Wien kann jede Frau in eine Schutz-Unterkunft gehen.
Aber in anderen Bundesländern ist das nicht so.
Vor allem auf dem Land ist das ein Problem.
Achitz sagt: Manche Frauen wollen aus einer Gewalt-Beziehung fliehen.
Sie wollen dann in ein Frauen-Haus gehen. Aber sie können nicht sofort in das Frauen-Haus gehen.
Sie müssen auf einer Warte-Liste stehen.
Das ist sehr gefährlich für die Frauen und ihre Kinder.
Frauen-Häuser sind nicht gut für Frauen mit Behinderungen.
Frauen mit Behinderung finden oft keinen Platz in einem Frauen-Haus.
Die Frauen-Häuser sind oft nicht barrierefrei.
Und die Frauen-Häuser sind oft nicht vorbereitet auf:
- psychische Krankheiten
- Suchtprobleme.
Das sagt Achitz.
Frauen mit Behinderung erleben mehr Gewalt als andere Frauen.
Das hat die Volksanwaltschaft schon 2023 gesagt.
Die Volksanwaltschaft hat das bei einer Veranstaltung gesagt.
Die Veranstaltung war eine Ring-Vorlesung.
Eine Ring-Vorlesung ist eine Reihe von Vorträgen.
Die Ring-Vorlesung hieß: Eine von 5.
Die Istanbul-Konvention sagt: Man muss besonders aufpassen bei bestimmten Frauen.
Diese Frauen erleben besonders viel Gewalt.
Zum Beispiel:
- Frauen aus Minderheiten
- Migrantinnen
- Asyl-Werberinnen
- Geflüchtete
- Frauen mit Suchtproblemen
- Frauen mit Behinderungen.
Hass im Internet und Gewalt: Man muss Infos sammeln.
Und man muss Infos geben.
Es gibt ein neues Gesetz gegen Hass im Internet. Das Gesetz gibt es seit 2021.
GREVIO findet das Gesetz gut.
Aber GREVIO sagt auch: Die Gesetze sind sehr schwierig.
Deshalb haben nur wenige Menschen eine Klage gemacht.
Die Menschen müssen mehr über die Gesetze lernen.
Und die Menschen müssen mehr Infos über die Gesetze bekommen.
Es muss auch mehr Infos über Gewalt gegen Frauen geben.
Achitz sagt: Wir brauchen bessere Infos über Gewalt gegen Frauen.
Dann kann die Politik besser arbeiten.
Die Polizei hat Infos über Gewalt gegen Frauen.
Zum Beispiel:
- Wer ist der Täter?
- Wer ist das Opfer?
Die Justiz hat diese Infos nicht.
Anregungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention rasch umsetzen!
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