Volksanwältin Schwetz für neues Verkehrszeichen für Zugmaschinen zur Entschärfung gefährlicher Verkehrssituationen

Herr R. ist ein Land-Wirt. Ein Land-Wirt arbeitet auf einem Bauern-Hof. Herr R. wohnt in Lockenhaus. Lockenhaus ist eine Gemeinde im Burgenland. Herr R. hat ein Problem mit einer Straße. Die Straße ist eine Bundes-Straße. Auf der Bundes-Straße darf man 70 km/h fahren. Herr R. fährt mit seinem Traktor auf der Bundes-Straße. Das ist sehr gefährlich. Es gab schon viele Unfälle auf der Bundes-Straße. Bei den Unfällen wurden Menschen verletzt. Die Bundes-Straße hat 3 Spuren. Eine Spur ist zum Abbiegen. Ältere Menschen können die Straße nur schwer überqueren. Menschen mit Behinderung können die Straße auch nur schwer überqueren. Herr R. hat sich an die Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz gewandt. Er möchte eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf der Bundes-Straße haben. Das heißt: Man darf nur 50 km/h auf der Bundes-Straße fahren. Es soll auch einen barrierefreien Fußgänger-Übergang geben.

Ein Experte vom Kuratorium für Verkehrs-Sicherheit hat gesagt: Man kann verschiedene Sachen prüfen.
Zum Beispiel:

  • Verkehrs-Spiegel
  • andere bauliche Maßnahmen.

Im Orts-Gebiet darf man 50 km/h fahren. Vielleicht ist das zu schnell oder zu langsam.
Dann kann man die Geschwindigkeit ändern.

Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf hat einen Brief geschrieben.
In dem Brief steht: An der Stelle darf man nur 70 km/h fahren. Das ist richtig so.
Das steht in einem Gutachten.
Ein Gutachten ist ein Bericht von einem Fach-Mann oder einer Fach-Frau.
In dem Gutachten stehen verschiedene Sachen:

  • Wie ist der Verkehr an der Stelle?
  • Wie breit ist die Straße?
  • Wie weit kann man sehen?
  • Wie schnell fahren die Autos an der Stelle?
  • Wie viele Unfälle gab es an der Stelle?
  • Gibt es Häuser an der Stelle?

85 Prozent von den Autos fahren dort weniger als 65 km/h. 
Es soll ein neues Gutachten geben.
Vielleicht gibt es jetzt mehr Fahrräder an der Stelle.

Das Verkehrs-Ministerium hat gesagt: Die Bundes-Länder müssen sich um die Geschwindigkeits-Beschränkungen kümmern.
In diesem Fall ist die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zuständig.
Es gibt besondere Orte. An diesen Orten muss man besonders aufpassen.
Zum Beispiel:

  • vor Kindergärten
  • vor Schulen
  • vor Krankenhäusern
  • vor Senioren-Einrichtungen.

Dort darf man nicht so schnell fahren.
Das steht in der 35. StVO-Novelle 2024.

Volksanwältin Schwetz hat die Sendung gesehen.
Sie sagt: Die 35. StVO-Novelle passt nicht zu dem Fall.
Aber die Behörde vor Ort muss das noch genau prüfen.
Volksanwältin Schwetz sagt auch: Es muss Regeln für Gutachten geben.
Dann kann man überall in Österreich gleich arbeiten.
Aber: Herr R. fühlt sich bei der Arbeit in Gefahr.
Und er ist nicht der Einzige. Das haben wir in dem Beitrag gesehen.
Das erste Gutachten ist von 2021.
Seitdem hat sich viel geändert.
Deshalb kann sich die BH nicht auf das alte Gutachten verlassen.
Im alten Gutachten steht: Man kann an manchen Stellen nicht gut sehen.
Aber es wurde nicht geprüft: Kann man Spiegel anbringen?
Es gibt viele gefährliche Stellen wie in Lockenhaus.
Die gefährlichen Stellen sind in ländlichen Regionen.
Die Behörde will sich die Stelle vor Ort ansehen.
Das ist sehr wichtig.

Die Volksanwaltschaft hat eine neue Idee.
Es soll ein neues Verkehrs-Zeichen geben.
Das Verkehrs-Zeichen soll vor Traktoren warnen.
Das Verkehrs-Zeichen soll so ähnlich sein wie das Achtung-Wild-Wechsel-Schild.
Das sagt die Volksanwältin Schwetz.
In ländlichen Regionen gibt es oft Gefahren-Stellen.
Die Behörden müssen sich um die Gefahren-Stellen kümmern.
Dabei müssen die Behörden an schwache Verkehrsteilnehmer denken.

Nachgefragt: Hunde-Steuer ist nur in der eigenen Gemeinde erlaubt

Frau K. ist umgezogen.
Sie hat sich im Juni 2023 in der alten Gemeinde abgemeldet. 
Die alte Gemeinde heißt: Leobendorf. Aber sie hat ihre Hunde nicht abgemeldet.
Die neue Gemeinde heißt: Gramatneusiedl.
Beide Gemeinden wollen jetzt die Hunde-Steuer von Frau K. haben.
Die Hunde-Steuer ist für das Jahr 2024.
Im März hat die Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz den Fall von Frau K. vorgestellt.
Das war in der Sendung „ Bürgeranwalt “.

Frau K. ist mit ihrem Hund umgezogen.
Muss Frau K. den Hund abmelden?
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: NÖ. Hunde-Abgabe-Gesetz.
Die Volksanwaltschaft sagt: Frau K. muss den Hund nicht abmelden.
Das Land Niederösterreich sagt: Frau K. muss den Hund abmelden.

Die Volksanwältin ist eine Anwältin.
Sie hilft den Menschen in Österreich.
Die Volksanwältin heißt: Schwetz.
Die Volksanwältin sagt: Die Gemeinde darf die Hunde-Steuer nur in der eigenen Gemeinde verlangen.
Frau K. hat früher in einer anderen Gemeinde gewohnt.
Diese Gemeinde hat von Frau K. die Hunde-Steuer verlangt.
Das war nicht richtig.
Frau K. hat sich mit ihren Hunden nicht mehr in der alten Gemeinde aufgehalten.
Deshalb musste sie der alten Gemeinde nichts schreiben.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: niederösterreichisches Hundehaltegesetz.
Die alte Gemeinde von Frau K. hat einen Brief an Frau K. geschickt.
In dem Brief war ein Zahlschein für die Hunde-Steuer.
Der Brief ging an die neue Adresse von Frau K. in Gramatneusiedl.
Die alte Gemeinde hätte merken müssen: Hier stimmt etwas nicht.
Die Volksanwaltschaft sagt: Frau K. muss die Hunde-Steuer für 2024 nicht bezahlen.
Und die alte Gemeinde muss Frau K. 80 Euro zurückgeben.

Die Gemeinde hat Frau K. die 80 Euro zurückgegeben.
Frau K. will das Geld spenden.
Die Spende ist für Spanische Galgos in Not. Spanische Galgos sind eine Hunde-Rasse.
Volksanwältin Schwetz sagt: Es ist gut, dass die Gemeinde das Geld zurückgegeben hat.
Aber die Gemeinden müssen wissen: Sie dürfen die Hunde-Abgabe nur in ihrem eigenen Gebiet verlangen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: NÖ. Hunde-Abgabe-Gesetz.
Die Gemeinde hat das Geld von Frau K. falsch verlangt.
Deshalb musste die Gemeinde das Geld zurückgeben.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

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