Volksanwältin Schwetz für neues Verkehrszeichen für Zugmaschinen zur Entschärfung gefährlicher Verkehrssituationen

Herr R., ein Bewohner der burgenländischen Gemeinde Lockenhaus, hatte sich an Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz gewandt, weil er in seinem beruflichen Alltag als Landwirt regelmäßig mit einer gefährlichen Situation bei der Bundesstraße konfrontiert ist. Es ist eine Geschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. Ein Einordnen mit seinem Traktor in den Verkehr wäre stets äußerst gefährlich, außerdem wäre es in der Vergangenheit bereits zu mehreren Unfällen mit Personenschäden gekommen. Für ältere oder gehbehinderte Menschen sei die (inklusive einer Abbiegespur) dreispurige Straße kaum zu überqueren. Die Betroffenen würden sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h wünschen, wie es sie andernorts auch gebe – idealerweise würde sogar ein barrierefreier Fußgängerübergang errichtet.

Ein Experte des Kuratoriums für Verkehrssicherheit erläuterte, dass verschiedene bauliche Maßnahmen, etwa Verkehrsspiegel, geprüft werden könnten. Grundsätzlich würden im Ortsgebiet 50 km/h gelten. Nur wenn die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs dies zuließen, könne die erlaubte Geschwindigkeit auch nach unten oder oben abgeändert werden. 

Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf teilte unter Bezugnahme auf ein Gutachten in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass an der betreffenden Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h gerechtfertigt sei: Die Verkehrsverhältnisse, vorhandene Fahrbahnbreite und Sichtweiten, ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit („V 85“), Unfalldaten und Lockerverbauung würden dies zulassen. 85 % der Fahrzeuge würden dort weniger als 65 km/h fahren. Man werde ein neues Gutachten in Auftrag geben und geänderte Umstände, etwa ein höheres Fahrradaufkommen, berücksichtigen. 

Eine Stellungnahme aus dem Verkehrsministerium lautete, für die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen seien die Bundesländer zuständig, im konkreten Fall die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf. Für Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis, wie vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen, wären mit der 35. StVO-Novelle 2024 die Möglichkeiten zur Einschränkung der Geschwindigkeit vereinfacht worden. 

Volksanwältin Schwetz sah in der Sendung keinen Anwendungsfall der 35. StVO-Novelle gegeben, aber dies hätte die Behörde vor Ort noch genau zu prüfen. Sie räumte ein, dass gewisse Vorgaben für Gutachten zwar erforderlich wären, um bundesweit einen einheitlichen Vollzug zu ermöglichen, jedoch: „Herr R. fühlt sich in seinem Arbeitsalltag gefährdet und steht mit dieser Ansicht nicht alleine da, wie wir im Beitrag gesehen haben. In den drei Jahren seit das erste Gutachten 2021 erstellt worden ist, hat sich einiges getan, deshalb kann sich die BH nicht darauf zurückziehen.“ Selbst im alten Gutachten sei außerdem bereits die Unterschreitung von Mindestsichtweiten festgestellt worden, Alternativen, etwa die Anbringung von Spiegeln, seien jedoch nicht geprüft worden. Gefahrenstellen wie jene in Lockenhaus gebe es in den ländlichen Regionen viele. Der angekündigte Lokalaugenschein der Behörde sei dringend notwendig.

„Die Volksanwaltschaft schlägt in einem innovativen Ansatz vor, ein Verkehrszeichen einzuführen, das – ähnlich einem ‚Achtung-Wildwechsel-Schild‘ – vor dem Auftreten von Zugmaschinen – insbesondere Traktoren – warnt“, so Volksanwältin Schwetz. In den ländlichen Regionen sind solche Gefahrenstellen oft Thema. Behörden dürften sich nicht bloß an Richtlinien orientieren, sondern müssten auch Hausverstand zeigen und die Interessen schwacher Verkehrsteilnehmer in ihrer Interessensabwägung mitberücksichtigen.

Nachgefragt: Hundesteuervorschreibung ist nur im eigenen Gemeindegebiet rechtens

Im März stellte Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz in „Bürgeranwalt“ den Fall von Frau K. vor, die nach einer Übersiedelung sowohl seitens ihrer neuen Wohnsitzgemeinde Gramatneusiedl als auch ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde Leobendorf die Hundesteuer als Jahresabgabe 2024 vorgeschrieben bekam. Sie hatte sich im Juni 2023 in der alten Gemeinde abgemeldet, jedoch nicht ausdrücklich auch ihre Hunde. 

Das NÖ. Hundeabgabegesetz zählt erschöpfend jene Tatbestände auf, in denen der Halter den Hund schriftlich abmelden muss. Laut Rechtsansicht der Volksanwaltschaft ist der Fall von Frau K. nicht erfasst und liegt somit keine Verpflichtung zur schriftlichen Meldung des Umzuges vor. Das Land Niederösterreich vertritt die Rechtsansicht, dass nach dem Größenschluss auch der Fall von Frau K. unter diese Norm zu subsumieren ist. 

Volksanwältin Schwetz stellte indessen klar, dass die Gemeinde nur im eigenen Gemeindegebiet die Hundeabgabe vorschreiben darf. „Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist die Vorschreibung der Hundeabgabe in der alten Wohnsitzgemeinde von Frau K. ohne gesetzliche Grundlage erfolgt: Die erschöpfend genannten Tatbestände des niederösterreichischen Hundehaltegesetzes, in denen eine schriftliche Meldung an die Gemeinde erfolgen muss, trafen alle bei Frau K. nicht zu. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn sich Frau K. mit ihren Hunden weiter im Hoheitsgebiet der Gemeinde aufgehalten hätte. Schon beim Versenden des Zahlscheins der Marktgemeinde Leobendorf an eine Adresse in der Gemeinde Gramatneusiedl hätte man stutzig werden müssen, dass hier etwas nicht stimmt“, so die Volksanwältin. Die Volksanwaltschaft forderte daher, dass die Gemeinde die Vorschreibung für 2024 aufhebe und Frau K. die bereits bezahlten 80 Euro zurückerstatte. 

Inzwischen habe die Gemeinde die 80 Euro zurückbezahlt und Frau K. kündigte an, den Betrag für Spanische Galgos in Not zu spenden. Volksanwältin Schwetz begrüßte zwar, dass die Gemeinde den Betrag zurückbezahlt hatte, aber: „Die Gemeinden müssen wissen, dass sie nach NÖ. Hundeabgabegesetz generell nur im eigenen Hoheitsgebiet die Hundeabgabe vorschreiben dürfen. Die Rückzahlung der 80 Euro an Frau K. stellt daher keine Kulanz dar, sondern die Korrektur einer ohne rechtliche Grundlage kassierten Abgabe.“  


Logo Bürgeranwalt
Logo ORF On Auf ORF ON können Sie die Sendungen des Bürgeranwalts auch online sehen.