Volksanwältin Gaby Schwarz: Stadt Wien behält Reservierungsgebühr trotz Grillverbot

„Gebühr für nichts? Muss man trotz Grillverbot für die Buchung eines Grillplatzes auf der Donauinsel bezahlen?“ – dieses Thema diskutierte Volksanwältin Gaby Schwarz in der ORF Sendung Bürgeranwalt vom 26.9.2026.

Herr S. hat sich an die Volksanwaltschaft gewendet, der per Online-Reservierungssystem der Stadt Wien heuer zwei Mal einen Grillplatz um je 45 Euro gebucht hat. Doch grillen konnte er nicht. Denn seit Mai gilt aufgrund der Trockenheit und Waldbrandgefahr ein behördliches Grillverbot. Die insgesamt 90 Euro erhält Herr S. allerdings nicht zurück. Laut dem zuständigen Magistrat MA45 handle es sich um einen Verwaltungskostenbeitrag für Wartung des Reservierungssystems wie auch Instandhaltung der Plätze, auch wenn nicht gegrillt wird. Eine Rückerstattung sei nicht möglich. Dies würde zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Der Grillplatz könne aber gerne für ein Picknick genützt werden.

Volksanwältin Gaby Schwarz: „Das kann die Stadt Wien doch nicht ernst meinen. Herr S. hat fürs Grillen bezahlt, er darf aber behördlich nicht. Es gibt also keine Leistung der Stadt Wien. Ich erwarte, dass die Gebühr zurückgezahlt wird. Rücküberweisungen sind keine Raketenwissenschaft. Ich sehe keinen nachvollziehbaren Kostenaufwand seitens des Magistrats. Wenn die Stadt Wien die Grillplätze behördlich sperrt, kann sie die Gebühr nicht einfach einstreifen. Gebucht wird ein Grillplatz mit Bereitstellung von Holz und kein Picknick im Grünen."  

Bezirkshauptmannschaft weigert sich weiterhin, Bescheid zu exekutieren

Nach wie vor beschäftigt Volksanwältin Gaby Schwarz ein Datenschutz-Fall in Kärnten. Konkret geht es um den Nachbarn von Herrn K., der laut Bescheid der Datenschutzbehörde ein rechtswidriges Videoüberwachungssystem verwendet. Kameras dürfen technisch nur in der Lage sein, bis zur eigenen Grundstücksgrenze zu filmen und nicht softwaretechnisch leicht veränderbar sein. „Das ist hier nicht der Fall. Doch die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land hat das Verfahren eingestellt, nachdem der Nachbar Fotos übermittelte, wonach er softwaretechnische Schwarzblenden installierte. Laut Herrn K. war diese Schwarzblende einige Tage später wieder entfernt. Abgesehen davon ist im Bescheid der Datenschutzbehörde eindeutig festgehalten, dass eine softwaretechnische Schwarzblende nicht ausreichend ist. Mittlerweile gibt es auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die unsere Position bestätigt. Ich erwarte, dass die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land den Bescheid der Datenschutzbehörde endlich exekutiert.“ 


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Volksanwältin steht im ORF Studio zwischen dem Moderator und dem Beschwerdeführer "Ich erwarte, dass die Stadt Wien die Reservierungsgebühr zurückzahlt", Volksanwältin Gaby Schwarz.