Am Badeteich Süßenbrunn im 22. Wiener Gemeindebezirk ist ein 60.000 Quadratmeter großes Areal im Herbst/Winter eine Hundefreilaufzone. Von Mai bis September ist laut Magistrat ein schmaler Streifen als Hundeverbotszone definiert, allerdings ohne Umzäunung. Mitten auf dem Areal befindet sich ein Kinderspielplatz, was häufig zu Konflikten zwischen Familien und Hundebesitzern führt. Vor vier Jahren wandte sich ein Familienvater mit diesem Problem an die Volksanwaltschaft. Nun wurde seitens des Magistrats ein Plan vorgelegt, der mit dem Eigentümer der Fläche vereinbart sei: Statt eine Hundefreilaufzone abzugrenzen sollen der Kinderspielplatz und ein Badeplatz eingezäunt werden.
Volksanwältin Gaby Schwarz appelliert an die Stadt Wien erneut Verhandlungen mit dem Grundeigentümer aufzunehmen: „Uns liegt noch kein offizieller Vorschlag vor. Ob der vorliegende Plan tatsächlich die beste Lösung ist, bezweifle ich jedoch. Einen Kinderspielplatz einzuzäunen, zu dem man nur durch die Hundefreilaufzone kommt, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Die Alternative wäre, eine großzügig eingezäunte Hundefreilaufzone zu schaffen, damit sich Familien und Badegäste am restlichen Gelände frei und sicher bewegen können. Und das sage ich als jahrzehntelange Hundebesitzerin.“
KFZ Betrieb im Grünland widmungswidrig?
In der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ vom 28.2.2026 wurde der Fall rund um einen KFZ Betrieb in Altlengbach diskutiert. Anrainer wandten sich an die Volksanwaltschaft mit der Beschwerde, dass die Spenglerei und Lackiererei nicht rechtmäßig mitten im Biosphärenpark Wienerwald auf Grünland für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung errichtet wurde.
Volksanwältin Gaby Schwarz hält dazu fest: „Die gewerberechtliche Nutzung wurde durch die Bezirkshauptmannschaft geprüft und bestätigt. Ob die Gebäude korrekt errichtet wurden und genutzt werden, ist eine andere Frage. Um diese zu klären, benötigen wir den Bauakt der Marktgemeinde Altlengbach, der uns noch nicht vorliegt.“
"Einen Kinderspielplatz einzuzäunen, zu dem man nur durch die Hundefreilaufzone kommt, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein", Volksanwältin Gaby Schwarz. Foto: Volksanwaltschaft