Totalsperre für Verkehr in Kremser Altstadt ein Missstand

Eine Frau aus Krems hat sich bei der Volksanwaltschaft beschwert. In der Alt-Stadt von Krems gibt es ein Fahr-Verbot. Das heißt: Autos dürfen dort nicht fahren. Deshalb fahren jetzt mehr Autos durch die Gasse von der Frau. Das ist gefährlich für die Fußgänger und Fußgängerinnen.

Die Volksanwaltschaft hat geprüft: War das Fahr-Verbot richtig?
Dabei hat die Volksanwaltschaft gemerkt: Das Fahr-Verbot war falsch.
Das Fahr-Verbot war nicht richtig erklärt.
In Paragraph 48 von der StVO steht: Man muss Verkehrs-Schilder so aufstellen:

  • dass man sie gut sehen kann
  • dass man sie früh genug sehen kann.

Das war bei dem Fahr-Verbot nicht so.

Die Volksanwaltschaft hat auch gesagt: Die Stadt Krems hat die Alt-Stadt für den Verkehr gesperrt.
Das heißt: In der Alt-Stadt durften keine Autos mehr fahren. 
Das war nicht gut. Und das war nicht nötig.
Die Stadt Krems hat das nur 2 Tage lang geprüft.
Die Volksanwaltschaft hat die Sperre geprüft. 
Aber die Prüfung war noch nicht fertig.
Trotzdem hat die Stadt Krems die Sperre wieder aufgehoben.
Das sagt Elisabeth Schwetz von der Volksanwaltschaft.
Die Stadt Krems will jetzt einen Fach-Mann fragen: War die Sperre wirklich nötig?
Bis dahin bleibt die Sperre aufgehoben.


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

Blick auf die Altstadt von Krems Blick auf die Altstadt von Krems Bildnachweis: Wikimedia Commons Bauer Karl