Die Volksanwaltschaft hat geprüft: War das Fahr-Verbot richtig?
Dabei hat die Volksanwaltschaft gemerkt: Das Fahr-Verbot war falsch.
Das Fahr-Verbot war nicht richtig erklärt.
In Paragraph 48 von der StVO steht: Man muss Verkehrs-Schilder so aufstellen:
- dass man sie gut sehen kann
- dass man sie früh genug sehen kann.
Das war bei dem Fahr-Verbot nicht so.
Die Volksanwaltschaft hat auch gesagt: Die Stadt Krems hat die Alt-Stadt für den Verkehr gesperrt.
Das heißt: In der Alt-Stadt durften keine Autos mehr fahren.
Das war nicht gut. Und das war nicht nötig.
Die Stadt Krems hat das nur 2 Tage lang geprüft.
Die Volksanwaltschaft hat die Sperre geprüft.
Aber die Prüfung war noch nicht fertig.
Trotzdem hat die Stadt Krems die Sperre wieder aufgehoben.
Das sagt Elisabeth Schwetz von der Volksanwaltschaft.
Die Stadt Krems will jetzt einen Fach-Mann fragen: War die Sperre wirklich nötig?
Bis dahin bleibt die Sperre aufgehoben.
Blick auf die Altstadt von Krems
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