Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Er sagt:
Österreich hat die UN-Behindertenrechts-Konvention unterschrieben.
Die kurze Form ist: UN-BRK.
Das heißt:
Österreich muss sich an die UN-BRK halten.
Aber das macht Österreich nicht.
Der Bund hält sich nicht an die UN-BRK.
Und die Bundesländer halten sich auch nicht an die UN-BRK.
Der 3. Dezember ist ein besonderer Tag.
Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen.
An diesem Tag sagt Bernhard Achitz:
Die Bundesländer müssen sich auch an die UN-BRK halten.
Denn die Bundesländer sind für Menschen mit Behinderungen zuständig.
Rechte statt Almosen
Bernhard Achitz sagt:
Menschen mit Behinderungen brauchen Rechte.
Sie brauchen keine Almosen.
Almosen sind Geschenke.
Die Geschenke sollen den Menschen helfen.
Die UN-BRK will:
Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben wie alle anderen Menschen.
Sie sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Und sie sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Das Fachwort dafür ist: Inklusion.
2023 hat ein Fach-Ausschuss die Länder geprüft.
Der Fach-Ausschuss hat geprüft:
Halten sich die Länder an die UN-BRK?
Der Fach-Ausschuss hat viele Fehler in Österreich gefunden.
Der Fach-Ausschuss hat Österreich Tipps gegeben.
So kann sich Österreich besser an die UN-BRK halten.
Bernhard Achitz sagt:
Österreich muss die Tipps schnell umsetzen.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf.
Die Prüfung von dem Fach-Ausschuss zeigt:
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Das steht im Gesetz.
Aber das reicht nicht.
Österreich hält sich nicht immer an die UN-BRK.
Die Volksanwaltschaft prüft das.
Die Volksanwaltschaft hilft Menschen.
Zum Beispiel bekommen Menschen manchmal keine Hilfs-Mittel.
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel Elektro-Rollstühle.
Oder Menschen bekommen keine Hilfe von einer Assistenz.
Die Volksanwaltschaft ist eine Behörde.
Die Volksanwaltschaft hat verschiedene Arbeitsgruppen.
Die Arbeitsgruppen heißen: Kommissionen.
Die Kommissionen prüfen:
Halten sich die Einrichtungen an die Menschenrechte?
Dafür besuchen sie zum Beispiel Wohn-Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die Besuche sind unangekündigt.
Das heißt:
Die Einrichtungen wissen vorher nichts von dem Besuch.
Die Volksanwaltschaft hat einen Auftrag.
Der Auftrag heißt: Nationaler Präventionsmechanismus.
Das kurze Wort ist: NPM.
Der Auftrag steht im Gesetz.
Und der Auftrag steht in der UN-BRK.
Beispiele aus der Behörden-Kontrolle und der präventiven Menschenrechtskontrolle
Die Volksanwaltschaft sagt immer wieder:
Man hält sich nicht an die UN-BRK.
Achitz sagt:
Wir versuchen dann mit dem Land oder der Sozial-Versicherung zu reden.
Wir wollen eine Lösung für den einzelnen Menschen finden.
Aber ich will auch auf Probleme im System hinweisen.
Da muss die Politik etwas machen.
Die Volksanwaltschaft hat zuletzt auf einige Probleme mit der UN-BRK hingewiesen.
- De-Institutionalisierung:
Menschen mit Behinderung sollen selbstständig leben können.
Dafür brauchen sie:- barrierefreie Wohnungen
- Wohnungen in der Nähe von der Gemeinde
- persönliche Assistenz
- Hilfe von ambulanten Diensten.
Ambulante Dienste helfen Menschen mit Behinderung zu Hause.
Es gibt große Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Die großen Einrichtungen sollen kleiner werden.
Es soll keine neuen großen Einrichtungen geben.
Das steht in Artikel 19 von der UN-BRK.
Die UN-BRK ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
In dem Gesetz steht:
Menschen mit Behinderung sollen selbstständig leben können.
Und sie sollen in der Gesellschaft dabei sein können.
Die Länder müssen dafür sorgen:
Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen können: - wo sie wohnen
- mit wem sie wohnen.
Achitz sagt:
Es gibt keinen Plan für die De-Institutionalisierung.
Zum Beispiel:
- Was muss man dafür machen?
- Wie lange dauert das?
- Wer bezahlt das?
- Lebens-Rhythmus:
Menschen sollen selbst entscheiden können:
Wann wollen sie essen?
Wann wollen sie schlafen?
Das steht in der UN-BRK.
Manche Menschen brauchen Hilfe und Unterstützung im Alltag.
Sie bekommen die Hilfe und Unterstützung in Heimen.
Sie sollen trotzdem so leben können wie andere Menschen auch.
Sie sollen so leben können wie zu Hause. - Persönliche Assistenz:
Manche Menschen brauchen eine persönliche Assistenz.
Eine persönliche Assistenz ist eine Person.
Die Person hilft einem Menschen mit Behinderung im Alltag.
Zum Beispiel:- beim Einkaufen
- beim Putzen
- beim Kochen.
So kann der Mensch mit Behinderung selbstständig leben.
Und er kann sein Leben so gestalten, wie er will.
Das steht in der UN-BRK.
Die Volksanwaltschaft hat ein Beispiel aus Niederösterreich genannt:
Es gibt Probleme bei der persönlichen Assistenz.
- Strafen für Wochenenden bei Verwandten:
Manche Menschen wohnen in einer Einrichtung.
Sie wollen am Wochenende zu ihrer Familie fahren?
Dann müssen sie Geld an die Einrichtung bezahlen.
Das finden viele Menschen aus Wien und Niederösterreich nicht gut.
Bernhard Achitz ist der Volks-Anwalt.
Er sagt:
Die Regeln für das Wegfahren müssen weg.
Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können:
- Wollen sie am Wochenende wegfahren?
- Wollen sie am Wochenende zu Hause bleiben?
Das können Menschen ohne Behinderung auch selbst entscheiden.
Assistenz-Hunde
Manche Menschen mit Behinderung haben einen Assistenz-Hund.
Ein Assistenz-Hund hilft Menschen mit Behinderung im Alltag.
Manche Reha-Einrichtungen haben gesagt:
Die Assistenz-Hunde dürfen nicht in die Reha-Einrichtung kommen.
Aber in der UN-BRK steht:
Menschen mit Behinderung sollen überall hinkommen können.
Das gilt auch für Krankenhäuser und Arztpraxen.
Das steht in Artikel 9 von der UN-BRK.
Menschen mit Behinderung sollen sich frei bewegen können.
Und sie sollen dabei Hilfe bekommen können.
Die Hilfe kann zum Beispiel von einem Assistenz-Hund sein.
Das steht in Artikel 20 von der UN-BRK.
Die Volksanwaltschaft hat sich darum gekümmert.
Jetzt dürfen die Assistenz-Hunde in die Reha-Einrichtungen kommen.
Sexuelle Selbst-Bestimmung
Sexuelle Selbst-Bestimmung heißt:
Jeder Mensch darf selbst über seine Sexualität bestimmen.
In Wohn-Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt es Probleme mit der sexuellen Selbst-Bestimmung.
Zum Beispiel:
- Es gibt keine Kurse über Sexualität für Menschen mit Behinderung
- Es gibt keine Ansprech-Partner für Menschen mit Behinderung
- Manchmal dürfen Menschen mit Behinderung nicht bei ihrem Partner übernachten
- Manchmal dürfen Menschen mit Behinderung keine Familie haben.
Ferien-Betreuung
Ein Mädchen aus der Steiermark hat keine Hilfe für die Ferien-Betreuung bekommen.
Die Ferien-Betreuung war zusammen mit den anderen Schülern aus ihrer Klasse.
Die UN-BRK sagt:
Es darf keine Sonder-Schulen geben.
Und es darf auch keine Sommer-Betreuung nur für Menschen mit Behinderung geben.
Das Mädchen soll nicht in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung müssen.
Und das Mädchen soll nicht von ihren Mitschülern getrennt werden.
Inklusion ist ein Recht.
Und Inklusion darf nicht vom Geld abhängig sein.
Weitere Beispiele finden Sie in den Berichten von der Volksanwaltschaft an das Parlament und an die Landtage.
Die Berichte finden Sie hier:
https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/berichte-an-das-parlament/
Volksanwalt Bernhard Achitz: "Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderungen so weit wie irgendwie möglich genauso selbstbestimmt leben können wie andere Menschen.“ (Symbolbild/Fotocredit: Pixabay/wal_172619)