Herr L. hat mit der Bezirkshauptfrau gesprochen.
Die Bezirkshauptfrau hat Herrn L. gesagt: Der Bau-Direktor von der Bau-Direktion kümmert sich um die Sache.
Die Bau-Direktion ist ein Amt im Burgenland.
Herr L. versteht das nicht.
Er hat der Behörde schon 3 Pläne gegeben.
Und er hat der Behörde den Bescheid vom Vermessungs-Amt gegeben.
Außerdem ist der Bau-Direktor für Straßen zuständig.
Der Bau-Direktor ist nicht für Abstands-Messungen in Wein-Gärten zuständig.
7 Wochen nach dem Gespräch kam ein Mitarbeiter vom Vermessungs-Amt.
Das Vermessungs-Amt ist von der burgenländischen Landes-Regierung.
Der Mitarbeiter hat den Abstand von den Pflanzen zum Grundstück von Herrn L. gemessen.
Der Mitarbeiter hat gesagt: Herr L. hat Recht.
Der Nachbar musste einige Pflanzen wegmachen.
Die Pflanzen haben 8.000 Euro gekostet.
Die Pflanzen waren 8 Jahre lang da.
In der Zeit war die Sache nicht geklärt.
Herr L. muss die 8.000 Euro wohl bezahlen.
Volksanwältin Elisabeth Schwetz sagt:
Die Behörde hätte schneller arbeiten müssen.
Herr L. hat gesagt: Die Pflanzen sind nicht erlaubt.
Dann hätte die Behörde schneller etwas machen müssen.
Weinreben Uhudler
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