In einem Gespräch teilte die Bezirkshauptfrau Herrn L. mit, dass sich der Baudirektor der burgenländischen Baudirektion der Angelegenheit annehmen würde. Dies konnte Herr L. nicht nachvollziehen, habe er der Behörde doch bereits drei Pläne samt dem Bescheid des Vermessungsamtes vorgelegt, zumal der Baudirektor „für Straßen und nicht für Abstandsmessungen in Weingärten zuständig“ wäre.
Rund sieben Wochen nach dem Gespräch kam tatsächlich ein Mitarbeiter des Vermessungsamtes der burgenländischen Landesregierung, der den Abstand der Pflanzungen zum Grundstück von Herrn L. nachmaß und Herrn L. recht gab: Der Nachbar musste eine Reihe seiner Pflanzungen entfernen. „Auf seinen Kosten von 8.000 Euro, die in den acht Jahren, in denen die Angelegenheit anhängig gewesen ist, entstanden ist, wird Herr L. aber wohl sitzenbleiben. Hier wäre ein zügigeres Vorgehen der Behörde, gleich nachdem Herr L. die rechtswidrigen Pflanzungen zur Anzeige gebracht hat, gefordert gewesen“, mahnt Volksanwältin Elisabeth Schwetz ein serviceorientiertes Vorgehen bei Behörden ein.