Volksanwalt Bernhard Achitz sagt: Es gibt große Probleme bei der Prävention von Erwachsenenvertretungen.
Prävention heißt hier:
Man soll eine Erwachsenenvertretung nicht brauchen.
Dafür gibt es verschiedene Sachen.
Zum Beispiel: Unterstützungskreise.
Die Unterstützungskreise gibt es aber oft nicht.
Die Menschen sollen selbst bestimmen können.
Eine Erwachsenenvertretung darf nur das letzte Mittel sein.
Das 2. Erwachsenenschutzgesetz war ein wichtiger Schritt.
Aber die Länder haben zu wenig gemacht.
Es sollte keine Erwachsenenvertretungen mehr geben.
Dafür sollten die Länder helfen.
Auch der Bund wollte immer wieder weniger Geld für den Erwachsenenschutz ausgeben.
Achitz sagt: Menschenrechte dürfen aber keine Budgetfrage sein.
Die Länder haben etwas nicht gemacht.
Das hat ein Prüfverfahren gezeigt.
Das Prüfverfahren heißt: Amtswegiges Prüfverfahren.
Die Volksanwaltschaft hat vor 2 Jahren eine Prüfung gemacht.
Die Volksanwaltschaft hat die Bundesländer gefragt:
Was machen die Bundesländer für Menschen mit Behinderungen?
Die Volksanwaltschaft hat gemerkt:
Manche Sachen werden nicht gemacht.
Dabei müssen diese Sachen laut Gesetz gemacht werden.
Zum Beispiel:
Es gibt oft keine Unterstützerkreise.
Ein Unterstützer-Kreis ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen helfen den Menschen mit Behinderungen.
So können die Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden.
Das ist in allen Lebens-Bereichen wichtig.
Aber bei medizinischen Behandlungen muss es einen Unterstützer-Kreis geben.
Das steht im Gesetz.
Nur wenn der Unterstützer-Kreis nicht helfen kann:
Dann darf eine Erwachsenen-Vertretung helfen.
Achitz sagt:
Wir haben gesehen:
Es hat sich nichts geändert seit unserer Prüfung vor 2 Jahren.
Das Vertretungs-Netz sieht das auch.
Sie haben einen Heimvertrag?
Vielleicht haben Sie eine Erwachsenenvertretung.
Dann ist der Heimvertrag nur mit der Erwachsenenvertretung gültig.
Manche Einrichtungen nehmen Menschen mit Behinderung nur mit einer Erwachsenen-Vertretung auf.
Das zeigt:
Die Einrichtungen wissen nicht genug über Selbst-Bestimmung.
Eine Erwachsenen-Vertretung ist eine Person.
Die Person hilft einem Menschen mit Behinderung.
Die Person hilft zum Beispiel bei Entscheidungen.
Das passiert auch in Altenheimen und Pflege-Heimen.
Aber die Menschen mit Behinderung können selbst entscheiden.
Die Einrichtungen wollen es sich einfach machen.
Deshalb fragen sie nur die Erwachsenen-Vertretung.
Das ist zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen so.
Dabei gibt es viele Hilfen für die Kommunikation von Menschen mit Behinderung.
So kann man den Willen von den Menschen mit Behinderung herausfinden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag.
Der Vertrag ist für alle Länder.
Österreich muss zeigen:
Menschenrechte sind wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Dafür muss man schnell anfangen.
Es soll besser werden.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention sagt das auch.
Österreich hat gesagt:
Wir machen die UN-Behindertenrechts-Konvention.
Das gilt auch für die Bundesländer in Österreich.
Das sagt Bernhard Achitz.
Menschen beschweren sich bei der Volksanwaltschaft, dass sie für einen Heimplatz eine Erwachsenenvertretung vereinbaren müssen, obwohl sie entscheidungsfähig sind