Die achtjährige Laurena aus dem steirischen Stadl-Predlitz ist mehrfach beeinträchtigt und auf eine sonderpädagogische Schule mit Schulassistenz angewiesen. Die nächstgelegene Sonderschule ist in der unmittelbar angrenzenden Gemeinde Tamsweg im Bundesland Salzburg. Genau dieser Umstand des Sprengeldispens wurde für die kleine Laurena und ihre Eltern zum Problem.
Weder die Steiermärkischen noch die Salzburger Landesgesetze berücksichtigen nämlich die Finanzierung der notwendigen Schulassistenz bei einem sprengelfremden Schulbesuch in einem anderen Bundesland in Grenzbezirken.
Nächste steirische Sonderschule erst wieder in Judenburg
In der Steiermark hingegen befindet sich die nächste Sonderschule erst wieder in Judenburg. Der Anfahrtsweg zur Schule würde in diesem Fall deutlich länger dauern – für ein schwerbehindertes Kind eine unzumutbare Belastung, die vermeidbar wäre.
Nachdem trotz größter Bemühungen der Direktorin der Sonderschule Tamsweg und Laurenas Eltern alle Möglichkeiten ausgeschöpft waren, wandten sie sich hilfesuchend an Volksanwalt Dr. Christoph Luisser, der unverzüglich tätig wurde.
„Kurz nach Schulbeginn war sofortiges Handeln notwendig“
Im Fall der kleinen Laurena führte das Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft zwischenzeitlich zu einem positiven Ausgang, wie Volksanwalt Dr. Christoph Luisser und Laurenas Eltern in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vom 3. Oktober 2026 schilderten.
„Den beiden Bildungslandesräten aus der Steiermark und Salzburg ist es gemeinsam mit den Bildungsdirektionen unter Einbeziehung der Gemeinde Stadl-Predlitz gelungen, zügig eine tragbare Lösung für Laurena zu finden. Kurz nach Schulbeginn war sofortiges Handeln notwendig, um Laurena einen unmittelbaren Einstieg ermöglichen zu können. Mein Dank gilt den Verantwortlichen, die dies ermöglicht haben“, sagte der Volksanwalt.
Laurena ist kein Einzelfall – Volksanwalt fordert bundesweite Regelung
Der Fall rund um die achtjährige Laurena ist keine Ausnahme in Österreich. Regelmäßig sehen sich beeinträchtigte Kinder und deren Eltern mit den Hürden der unterschiedlichen Landesgesetze beim bundesländerübergreifenden Schulbesuch konfrontiert.
Während Laurena nun ihre Wunschschule in Tamsweg besuchen darf, muss ein weiteres behindertes Mädchen aus derselben Gemeinde dieses Jahr noch in eine reguläre Schule gehen.
„Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2025 in ihrem Regierungsprogramm auf zwei grundlegende Punkte geeinigt: Die Neukonzipierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Kostenübernahme für die erforderliche Schulassistenz“, hält Volksanwalt Luisser fest.
„Ich appelliere an die Bundesregierung ihre eigenen Vorhaben ernst zu nehmen. Es darf zu keiner Schlechterstellung einzelner Schüler aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse mehr kommen. Es muss endlich eine bundesweite Lösung gefunden und in Umsetzung gebracht werden“, ergänzte der Volksanwalt abschließend.
