Dragan V. ist aus Niederösterreich.
Er ist sehr krank.
Er war früher LKW-Fahrer.
Jetzt braucht er eine Beatmungs-Maschine.
Die Beatmungs-Maschine hilft ihm beim Atmen.
Früher musste man dafür in ein Pflege-Heim gehen.
Aber jetzt kann man auch zu Hause eine Beatmungs-Maschine haben.
Dragan V. war im Pflege-Heim.
Aber jetzt kann er wieder zu Hause wohnen.
Dragan V. braucht eine Haus-Kranken-Pflege.
Die Haus-Kranken-Pflege muss immer da sein.
Vielleicht bekommt Dragan V. Probleme mit der Beatmungs-Maschine.
Dann kann die Haus-Kranken-Pflege ihm helfen.
Die Haus-Kranken-Pflege kostet Geld.
Die ÖGK bezahlt einen Teil von dem Geld für die Haus-Kranken-Pflege.
Das Land Niederösterreich will keinen Teil von dem Geld bezahlen.
Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Er sagt:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Pflege zu Hause.
Das steht im Gesetz und in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Niederösterreich muss sich an das Gesetz halten und die Pflege bezahlen.
Das Höchstgericht hat gesagt:
Die Bundesländer und die Krankenkassen müssen zahlen.
Jetzt gibt es ein Urteil vom Höchstgericht.
Das Höchstgericht ist das wichtigste Gericht in Österreich.
Das Höchstgericht hat gesagt:
Die Sozial-Versicherung muss sich um die Kranken-Betreuung kümmern.
Und das Land und die Gemeinden müssen sich um die Pflege kümmern.
Aber viele Menschen haben Probleme mit der Pflege.
Deshalb schreiben sie an die Volksanwaltschaft.
Zum Beispiel:
- Das Land kümmert sich nicht um die Pflege.
- Die Kranken-Kasse kümmert sich nicht um die Pflege.
- Das Land und die Kranken-Kasse wissen nicht:
Wer muss für die Pflege bezahlen?
Bernhard Achitz sagt:
Es muss eine Lösung für ganz Österreich geben.
Die Menschen brauchen schnell Hilfe bei der Pflege.
Das Land und die Kranken-Kasse können später ausmachen:
Wer bezahlt wie viel Geld für die Pflege?
Aber kranke Menschen sollen keine Probleme mit der Pflege haben.
Das Land Wien bezahlt.
Die BVAEB bezahlt nicht.
Es gibt noch einen Fall.
Der Fall war in der ORF-Sendung „ Bürgeranwalt “ am 12. September.
Achitz hat in der Sendung über den Fall gesprochen.
In dem Fall will das Land Wien zahlen.
Aber die Kranken-Kasse will nicht zahlen.
Die Kranken-Kasse heißt: BVAEB.
Herta K. ist 74 Jahre alt.
Sie braucht Pflege zu Hause.
Die Pflege muss sie selbst bezahlen.
Dafür benutzt sie:
- ihre Rente
- das Pflegegeld
- ihr gespartes Geld.
Der Fonds Soziales Wien will Herta K. helfen.
Der Fonds Soziales Wien ist eine Einrichtung vom Land Wien.
Aber die BVAEB will Herta K. nicht helfen.
Die BVAEB wollte Herta K. in ein Pflege-Heim bringen.
Achitz sagt:
„ Der Brief von der BVAEB war nicht bürgerfreundlich. “
Das heißt:
Der Brief war nicht gut für Herta K.
Und der Brief war nicht richtig nach dem Gesetz.
Dann hat sich die Volksanwaltschaft um den Fall gekümmert.
Jetzt will die BVAEB vielleicht doch helfen.
Es gibt neun Bundesländer.
Und es gibt viele Krankenkassen.
Deshalb haben manche Patienten und Patientinnen Probleme.
Die Regierung von Österreich und die Bundesländer haben eine Lösung gefunden.
Die Lösung ist für die Beatmung von Menschen zu Hause.
Die Beatmung ist für eine lange Zeit.
Ulrike Königsberger-Ludwig ist Gesundheits-Staat-Sekretärin.
Das heißt:
Sie arbeitet im Gesundheits-Ministerium.
Ulrike Königsberger-Ludwig hat im April gesagt:
Die Regierung von Österreich und die Bundesländer bezahlen die Beatmung zusammen.
Das hat ein Verein entschieden.
Der Verein heißt: Bundes-Ziel-Steuerungs-Kommission.
Bernhard Achitz ist Volks-Anwalt.
Er sagt:
Die Bundesländer müssen sich an die Lösung halten.
Es gibt 9 Bundesländer in Österreich.
Und es gibt viele Krankenkassen in Österreich.
Deshalb müssen Menschen auf ihr Recht warten.
Das darf nicht sein.
