Ein Feuerwehr-Mann hat einen Unfall bei der Arbeit. Der Feuerwehr-Mann hat jetzt eine 100-prozentige Behinderung.
Am 22. August gab es einen Alarm in Kronabittedt.
Kronabittedt ist ein Ort in Oberösterreich.
Marlies K. ist 19 Jahre alt. Sie hat den Alarm gehört und ist aufgewacht.
Sie hat sich schnell angezogen. Sie wollte zur Freiwilligen Feuerwehr gehen.
Aber sie ist auf der Treppe gestürzt. Man konnte sie wiederbeleben.
Dann wurde sie mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen.
Jetzt kann Marlies K. nicht mehr gut sehen.
Sie hat eine 100-prozentige Behinderung.
Marlies K. hat sich an die Volksanwaltschaft gewendet.
Volks-Anwalt Achitz hat darüber gesprochen.
Das war in der ORF-Sendung „ Bürgeranwalt “ am 19. Oktober.
Es gibt freiwillige Hilfs-Organisationen.
Die Mitglieder von den Hilfs-Organisationen haben eine Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Versicherung ist für:
- die Ausbildung
- die Übungen
- die Einsätze.
Die Versicherung heißt: AUVA.
Die Mitglieder müssen nichts für die Versicherung bezahlen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Allgemeines Sozial-Versicherungs-Gesetz. Die kurze Form ist: ASVG.
Für die Versicherung gelten die gleichen Regeln wie für Arbeits-Unfälle.
Arbeits-Unfälle sind Unfälle bei der Arbeit.
Dafür muss der Unfall:
- an dem Ort von der Arbeit passieren
- zu der Zeit von der Arbeit passieren
- durch die Arbeit passieren.
Auch Weg-Unfälle sind versichert.
Die AUVA soll wissen: Ein Alarm-Einsatz ist immer eine Stress-Situation.
Die AUVA will Marlies K. kein Geld geben.
Ärzte haben Marlies K. untersucht. Die Ärzte sagen: Marlies K. hatte vielleicht eine seltene Krankheit.
Von dieser Krankheit kann man plötzlich sterben.
Das Fach-Wort ist: plötzlicher Herz-Tod.
Vielleicht ist Marlies K. deshalb gestürzt.
Das hätte auch ohne den Einsatz passieren können.
Zum Beispiel kann man einen Herz-Infarkt haben.
Ein Herz-Infarkt ist ein Problem mit dem Herzen.
Vielleicht hat man den Herz-Infarkt wegen Stress.
Dann ist das kein Unfall.
Vielleicht hat man den Herz-Infarkt wegen einer besonderen Belastung.
Dann ist das ein Unfall.
Achitz sagt: Jeder weiß: Ein Alarm-Einsatz ist eine besondere Belastung.
Das ist etwas ganz anderes als ein Spazier-Gang zur Arbeit nach dem Früh-Stück.
Das Gesetz sagt: Die AUVA kann solche Fälle als Arbeits-Unfall sehen.
Versehrtenrente nur bei Anerkennung als Arbeits-Unfall
Das Sozial-Ministerium sagt: Die meisten Unfälle von freiwilligen Helfern sind Arbeits-Unfälle.
Volks-Anwalt Achitz sagt: Von 100 Menschen bekommen 15 Menschen keine Hilfe.
Diese Menschen haben anderen Menschen geholfen.
Und sie haben sich dabei in Gefahr gebracht.
Jetzt bekommen sie keine Hilfe.
Marlies K. musste ihre Ausbildung abbrechen.
Sie wird ihr ganzes Leben Probleme von dem Unfall haben.
Vielleicht hätte Marlies K. Geld bekommen.
Dann hätte sie weniger Probleme gehabt.
Sie hätte eine Versehrtenrente bekommen können.
Das ist Geld für Menschen mit einem Arbeits-Unfall.
Achitz sagt: Die AUVA muss den freiwilligen Helfern helfen.
Die AUVA kann Marlies K. noch helfen.
Die AUVA kann ihr ein Angebot machen.
Dann muss Marlies K. nicht vor Gericht gehen.
Wenn die AUVA das nicht macht: Dann muss das Parlament ein neues Gesetz machen.

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