Familien-Tag - Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagt: Das Kinder-Betreuungs-Geld muss besser werden.

Die Volksanwaltschaft prüft Sachen.

Die Volksanwaltschaft sagt:

Manchmal machen die Behörden Fehler.

Aber manchmal sind auch die Gesetze falsch.

Achitz sagt:

Wir sagen das immer wieder Claudia Bauer.

Claudia Bauer ist die zuständige Ministerin.

Aber Claudia Bauer sagt immer wieder:

Sie muss nichts ändern.

Am 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie.
Volks-Anwalt Bernhard Achitz sagt an diesem Tag:
Es gibt immer mehr Beschwerden über Probleme mit Familien-Leistungen.
Familien-Leistungen sind zum Beispiel:

  • Kinder-Betreuungs-Geld
  • Familien-Beihilfe.

Die Volksanwaltschaft prüft jede Beschwerde.
Oft haben die Behörden keinen Fehler gemacht.
Die Fehler liegen im System.
Man muss die Gesetze ändern.
Vor allem beim Kinder-Betreuungs-Geld.
Das sagen wir der zuständigen Ministerin Claudia Bauer immer wieder.
Aber sie sagt immer wieder:
Sie muss nichts ändern.
Die Volksanwaltschaft sieht das anders.
Und die betroffenen Mütter und Väter sehen das auch anders.

Es gibt vor allem Probleme mit dem Kinder-Betreuungs-Geld in diesen Fällen:
Ein Elternteil lebt oder arbeitet in einem anderen EU-Land.

Sie bekommen kein einkommensabhängiges Kinder-Betreuungs-Geld?
Und Sie sind krank?

Familien haben seit Jahren die gleichen Probleme.
Zum Beispiel:
Sie wollen Kinder-Betreuungs-Geld bekommen.
Dafür müssen sie einen Antrag machen.
Das ist sehr schwierig.

Die Gesetze müssen besser werden.
Und die Gesetze müssen einfacher werden.

Zum Beispiel:
Für das einkommensabhängige Kinder-Betreuungs-Geld muss man 182 Tage vor der Geburt gearbeitet haben.
Oder man muss 182 Tage vor dem Mutter-Schutz gearbeitet haben.
Man darf nicht mehr als 14 Tage Kranken-Geld bekommen haben.

Eine Mutter aus Oberösterreich war schwanger.
Und sie war sehr oft krank in der Schwangerschaft.
Deshalb hat sie mehr als 14 Tage Kranken-Geld bekommen.
Deshalb hat sie kein einkommensabhängiges Kinder-Betreuungs-Geld bekommen.

Die Mutter hat deshalb viel weniger Geld bekommen.
Sie musste auf die Sonder-Leistung 1 umsteigen.
Das heißt:
Sie hat 500 Euro weniger im Monat bekommen.

Die Eltern bekommen weniger Kinder-Betreuungs-Geld.
Das ist schwierig für die Eltern.

Die Volksanwaltschaft sagt:
Die Familien bekommen einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie bekommen kein einkommensabhängiges Kinder-Betreuungs-Geld.
Sie bekommen nur die Sonder-Leistung 1.
Das ist viel weniger Geld.
Die Familien wissen dann nicht:

  • Was können sie jetzt machen?
  • Was sind ihre Rechte?

Vielleicht machen die Familien dann das, was in dem Brief steht.
Dann können sie nichts mehr gegen den Brief machen.
Vielleicht hat die Behörde einen Fehler gemacht.
Aber die Behörde kann den Fehler dann nicht mehr ändern.

Eine Frau aus Wien hat erzählt:
Sie hat einen Brief bekommen.
In dem Brief stand:
Sie muss etwas bis zu einem bestimmten Tag machen.
Sonst bekommt sie kein Geld für die Kinderbetreuung.
Und sie ist nicht versichert.

Die Frau hat auch bei der Behörde angerufen.
Am Telefon hat man ihr das Gleiche gesagt wie in dem Brief.
Niemand hat ihr gesagt:
Sie kann etwas gegen den Brief machen.

Deshalb dachte die Frau:
Sie muss den Brief unterschreiben.

Sie haben einen Fehler bei dem Antrag für das Kinder-Betreuungs-Geld gemacht?
Dann können Sie den Fehler nur 14 Tage lang ändern.

Eltern können Geld für die Betreuung von ihrem Kind bekommen.
Das Geld heißt: Kinder-Betreuungs-Geld.
Es gibt verschiedene Arten von Kinder-Betreuungs-Geld.
Die Eltern müssen sich für eine Art entscheiden.

Vielleicht merken die Eltern:
Sie haben die falsche Art gewählt.
Dann können sie das ändern.
Aber sie müssen das in 14 Tagen machen.
Die 14 Tage beginnen mit dem Antrag.

Manchmal merken die Eltern den Fehler erst später.
Zum Beispiel, wenn sie einen Brief bekommen.

Eine junge Frau aus der Steiermark hat einen Online-Antrag gemacht.
Sie hat aus Versehen die Pauschalvariante gewählt.
Deshalb hat sie 600 Euro weniger im Monat bekommen.
Das war sehr schwierig für sie.

Die VA sagt:
Die 14 Tage sollen nicht mit dem Antrag beginnen.
Die 14 Tage sollen mit dem Brief beginnen.

Sie haben die Haupt-Wohnsitz-Meldung vergessen?
Dann bekommen Sie kein Kinder-Betreuungs-Geld.

Manche Eltern haben kein Kinder-Betreuungs-Geld bekommen.
Das heißt: Sie haben kein Geld für die Betreuung von ihrem Kind bekommen.
Die Eltern haben in der stressigen Zeit um die Geburt von ihrem Kind etwas vergessen.
Sie haben vergessen:
Sie müssen sich um eine gemeinsame Haupt-Wohnsitz-Meldung kümmern.
Das heißt:
Die Eltern und das Kind müssen an der gleichen Adresse angemeldet sein.
Die Volksanwaltschaft sagt:
Das muss sich ändern.
Dafür muss es ein neues Gesetz geben.

Mehr Infos finden Sie im Bericht von der Volksanwaltschaft über das Jahr 2025.
Der Bericht heißt: Band 1, Nachprüfende Kontrolle der öffentlichen Verwaltung.
Der Bericht ist ab Seite 48: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/berichte-an-das-parlament/


Übersetzung durch Künstliche Intelligenz

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